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Als BASF im Frühjahr 2022 bekanntgab, man werde bei den externen Rechtsberatern mit einem global angelegten Programm Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion fördern, ging ein Raunen durch die Kanzleiwelt. Manche äußerten respektvolle Bewunderung, andere hingegen fürchteten die Eingriffe, die ein solches Vorhaben im Kanzleimanagement mit sich bringen könnte. Aber da hatte der Chemiekonzern seine Ambitionen schon in den Rahmenverträgen mit seinen Stammkanzleien verankert. Und diese ließen sich ein (mussten sich einlassen) auf die neue Art der Zusammenarbeit. Sie ist direkter und in ihren soziokulturellen Impulsen weitreichender, als manch teilnehmende Kanzlei erwartete. Eine solche Initiative braucht die Rückendeckung der Konzernspitze und sie muss in der Rechtsabteilung sorgfältig vorbereitet und begleitet sein, damit das Team über seine reine Rechtsfunktion hinauswachsen kann.