Kommentar

Anwaltliches Berufsrecht verliert durch Brexit an Innovationskraft

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die Europäische Union macht(e) es möglich: Nicht nur englische, sondern auch deutsche Kanzleien zogen jahrelang die britische Schublade auf, und verpassten sich das moderne, gesellschaftsrechtlich flexiblere Kleid der ‚limited liability partnership‘ (LLP). Diese Rechtsform ist international – und mondäner als die deutsche Partnerschaftsgesellschaft wirkt sie allemal.

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Jetzt bringt das Referendum über einen Austritt Großbritanniens aus der EU eine neue Richtung in den Wettbewerb. Denn die britische Schublade könnte zugehen. Noch weiß niemand, ob und wie sich eine Trennung auf die rechtliche Struktur und das Standesrecht für Anwälte auswirken wird. Doch die Finger einklemmen will sich keiner.

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