Es geht nicht ums Gemeinwohl, sondern letztlich um die politischen Nöte des Wirtschaftsministers. Der hat von Energiewende bis TTIP nur Verliererthemen auf dem Schreibtisch und will nun endlich auch mal schöne Schlagzeilen haben. „Gabriel haut auf den Tisch und rettet 16.000 Jobs bei Tengelmann!“ Das ist zu verlockend, als dass ein Kanzlerkandidat in spe davon die Finger lassen könnte.
Aber Ministerträume und die juristische Realität sind zweierlei, und das bringt Probleme. Deshalb mangelt es nicht an Vorschlägen, wie sich die Ministererlaubnis reformieren ließe. Die Grünen wollen, dass der Bundestag gegen jede Ministererlaubnis ein Veto einlegen kann. Dieses soll aber wiederum vom Kabinett überstimmt werden dürfen. Die Union dagegen könnte sich vorstellen, dass Empfehlungen der Monopolkommission, über die sich Sigmar Gabriel zuletzt hinweggesetzt hat, bindend werden. Man fragt sich inzwischen, wann zuerst jemand fordert, dass auch die UNO oder der Papst ein Wörtchen mitzureden haben, wenn deutschen Krämern eine Entscheidung des Kartellamts nicht passt.
Eine sinnvolle Reform der Ministererlaubnis müsste den schwammigen Begriff des Gemeinwohls klarer fassen. Kann man sich darauf nicht einigen, wäre es besser, die Ministererlaubnis gleich ganz abzuschaffen als am verkorksten Status quo festzuhalten.
Leider wird beides nicht passieren. Zwar wäre die Zeit günstig für Änderungen, weil das Kartellgesetz ohnehin reformiert wird. Ein Referentenentwurf zur 9. GWB-Novelle liegt seit Kurzem vor. Doch das Wort Ministererlaubnis steht bisher nicht darin. Viel Zeit zum Nachjustieren bleibt nicht, weil mit der Novelle die EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz umgesetzt wird, muss es schnell gehen. Dass der GWB-Entwurf schon viel früher auf dem Tisch gelegen hätte und es somit keinen Zeitdruck gäbe, wenn nicht das Edeka-Mammutverfahren die zuständige Abteilung im Ministerium über Monate lahmgelegt hätte: Das ist immerhin eine hübsche Pointe.