Kommentar

Neu nachdenken

Das Selbstbewusstsein der freien Advokatur hat einen heftigen Knacks bekommen. Nie sollte es passieren, dass Sozialrichter definieren, was ein Rechtsanwalt ist. Das wollte die Zunft stets selbst entscheiden. Doch sie hat sich damit zu viel Zeit gelassen. Nun hat ihnen das Bundesozialgericht (BSG) die Arbeit abgenommen.

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Juristen mit Anstellungsvertrag sind keine Anwälte – so einfach ist das. Und wenn sie alle bisher geltenden Kriterien für eine Befreiung erfüllen? Egal. Arbeitsvertraglich zugesicherte anwaltliche Unabhängigkeit? Egal. Angestellt bei einer Kanzlei? Fast egal. Aus Sicht der Unternehmensanwälte sind die BSG-Entscheidungen verheerend, für Kanzleien dürften sie zumindest problematisch werden.  

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