Juve Plus On the record

Sollten Versicherer selbst Rechtsberatung anbieten dürfen?

Es war ein heiß diskutierter Vorschlag aus Bayern: Rechtsschutzversicherer sollten ihre Kunden außergerichtlich beraten und gegenüber Dritten rechtlich vertreten dürfen. Obwohl der Vorschlag im November in der Justizministerkonferenz durchfiel, ist das Thema für viele noch nicht vom Tisch. Minister gegen Kammervertreter – ein Pro und Contra.

Teilen Sie unseren Beitrag

„Interessenkonflikte kann es geben, aber sie sind lösbar“

Georg Eisenreich ist Bayerischer Staatsminister der Justiz. 

Unser Rechts- und Justizsystem steht vor großen Herausforderungen: Die demographische Entwicklung, die schwierige Wirtschaftslage sowie die Chancen und Risiken von Digitalisierung und KI. Umso wichtiger ist es, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Justiz und unseres Rechtssystems zu sichern und den Zugang zum Recht zu erhalten.

Neben bereits geplanten Reformen wie der Modernisierung des Zivilprozesses muss auch die außergerichtliche Streitbeilegung gestärkt werden. Dazu kann die Nutzung digitaler Möglichkeiten einen Beitrag leisten – und in bestimmten Bereichen wie Massenverfahren oder geringen Streitwerten auch die Rechtsschutzversicherer. Sie kennen die Fälle, können durch Juristen niederschwellig beraten und teils schnelle und bequeme Lösungen anbieten. Ein Teil der Versicherten wünscht sich daher eine Beratung durch ihren Versicherer.

Die Interessenkonflikte, die auftreten können, sind lösbar. In vielen EU-Ländern ist deshalb die Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer bereits Realität. Dabei sollen die Versicherten die freie Wahl haben, ob Sie eine Beratung durch ihre Versicherung oder einen Anwalt möchten. Die freie Anwaltswahl muss unangetastet bleiben. Auch die Vertretung vor Gericht soll weiterhin nur Anwälten, die als Organ der Rechtspflege eine besondere Stellung haben, erlaubt sein.

„Versicherer unterlaufen die freie Anwaltswahl“

Marc Wesser ist im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig für Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutzversicherer greifen längst tief in den Markt ein: Über Internetplattformen steuern sie Mandate, machen ihren „Partner“-Anwälten unzulässige Bearbeitungsvorgaben und unterlaufen die freie Anwaltswahl – hunderttausendfach jedes Jahr. All das ist verboten – findet aber statt.

Der bayerische Vorschlag hätte diese Praxis nicht beendet, sondern legalisiert. Tatsächlich ging er noch weiter: Versicherer sollten im außergerichtlichen Bereich künftig selbst beraten dürfen – ganz ohne Anwälte dazwischen. Das hätte bedeutet, dass derjenige selbst rechtlich berät, der ein finanzielles Interesse daran hat, dass möglichst wenig für den Versicherten getan wird, damit es möglichst wenig kostet. Diese Interessenkollision zwischen dem Rechtsschutzversicherer und seinem Kunden lässt sich nicht wegdiskutieren, sie ist systemimmanent.

Die Justizministerkonferenz hat den Vorstoß aus Bayern mit breiter Mehrheit abgelehnt – ein wichtiger, aber nur vorläufiger Erfolg. Denn die wirtschaftlichen Interessen sind gewaltig, und es ist absehbar, dass das Thema wieder auf die Agenda kommt.

Nur der Anwalt, den sich der Rechtsschutzversicherte selbst und ohne Einflussnahme oder gar Steuerung der Versicherung aussucht, bietet die Gewähr für eine optimale Interessenvertretung. Denn sein Geschäftsmodell ist es, von zufriedenen Mandanten weiterempfohlen zu werden.

Rechtsberatung muss frei, unabhängig und nur dem Mandanten verpflichtet bleiben. Alles andere gefährdet den Rechtsstaat. 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de