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Wilmer-Mandantin Lufthansa darf auf Transatlantikflügen kooperieren

Dem Joint Venture zwischen Lufthansa, United Airlines und Air Canada auf der Strecke Frankfurt – New York steht endgültig nichts mehr im Wege. Nach über vier Jahren Untersuchung hat die EU-Kommission nun das Zusammenwirken der Fluggesellschaften unter Auflagen freigegeben. Diese kooperieren seit Jahren im Fluglinienbündnis Star Alliance.

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Sven Völcker
Sven Völcker

Das Joint Venture sieht eine Einnahmeaufteilung vor, sodass zwischen den Fluglinien kein Preis- und Kapazitätenwettbewerb auf den gemeinsamen Strecken herrscht. Dies sollte eine effizientere Abwicklung für Passagiere bewirken, die Anschlussflüge nutzen. Die EU-Kommission sah hierdurch jedoch die Gefahr eines eingeschränkten Wettbewerb.

Aus Sicht der europäischen Kartellbehörden wäre unter anderem auf der Strecke Frankfurt – New York beispielsweise kein Wettbewerber gegen die Marktmacht des transatlantischen Bündnisses angekommen. Zudem befürchtete Brüssel höhere Ticketpreise für Passagiere der ersten Klasse. Bedenken hatte es auch zu anderen Strecken gegeben, wie etwa Frankfurt – Chicago und Frankfurt – Washington. Diese wurden aber am Ende nicht mehr aufrechterhalten.

Die Fluglinien verpflichteten sich nun, auf der Strecke Frankfurt – New York in den nächsten zehn Jahren Zeitnischen an Wettbewerber abzutreten. Die sogenannten Slots zum Starten und Landen sind ein rares Gut im Flugverkehr. Die Star Alliance ermöglicht Wettbewerbern zudem, Tickets für die Flüge der Bündnismitglieder anzubieten und einen besseren Zugang zu ihrem Anschlussverkehr zu erhalten. Eine große Konkurrentin der Star Alliance ist die One World Alliance, mit Mitgliedern wie British Airways, Iberia und Qantas.

Das Joint Venture ist bereits in Kraft. Ein unabhängiger Treuhänder wird jetzt aber die Umsetzung der Verpflichtungen überwachen. Anders als bei Fusionskontrollen können derartige Kooperationen seit 2004 nach einer kartellrechtlichen Selbsteinschätzung schon in die Tat umgesetzt werden. Das Risiko eines späteren Verbots tragen die Unternehmen dabei selbst.

Vertreter Lufthansa
WilmerHale (Brüssel): Sven Völcker; Associate: Alexander Israel – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Frankfurt): Jan-Peter Ross (Kartellrecht) 

Vertreter United Continental Holdings
Freshfields Bruckhaus Deringer (Brüssel): Alan Ryan (Kartellrecht)

Vertreter Air Canada
Hogan Lovells (London): Suyong Kim, John Pheasant; Associate: Stephanie Ricard, Dr. Falk Schöning (Berlin; alle Kartellrecht)

Berater One World Alliance
Slaughter and May (Brüssel): John Boyce (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Wilmer ist eine regelmäßige Beraterin der Lufthansa, insbesondere im Kartellrecht. Das Brüsseler Duo Völcker und Israel stand dem Unternehmen auch in kartellrechtlichen Fragen zur Seite, als es um den Verkauf der Tochtergesellschaft BMI ging (mehr…). Völcker begleitete das Unternehmen zudem in Bezug auf die internationale Kartelluntersuchung im Luftfrachtverkehrs (mehr…).

Am Anfang der Beratung zu dem Joint Venture Star Alliance war auch Georg Terhorst als Associate mit von der Partie, inzwischen ist er als Inhouse-Jurist bei der Linde Group tätig. Die wettbewerbsökonomische Argumentation lieferte der Europa-Chef der Beratungsfirma Compass-Lexecon, Jorge Padilla.

Air Canada ist ebenfalls schon länger Mandantin im Londoner Büro von Hogan Lovells. Die Kartellrechtspartnerin Suyong Kim kam erst nach ihrem Wechsel von WilmerHale im Herbst 2010 neben Pheasant in das Mandat. Freshfields hatte sich vor zwei Jahren als Beraterin der United Continental Holdings durchgesetzt, nachdem das Brüsseler Büro für Continental die Fusionskontrolle zum Zusammenschluss mit der US-Fluggesellschaft United Airlines begleitet hatte.

Letztere wurde von dem Brüsseler Team um den britischen Kartellrechtler Trevor Soames begleitet, das nach dem Zusammenbruch von Howrey zu Shearman & Sterling gewechselt war (mehr…).

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