Doch das Konkursamt des Kanton Zug stellte beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf ein Sekundärinsolvenzverfahren nach deutschem Recht, welches eine zeitweilige Fortführung ermöglicht. Das Hamburger Insolvenzgericht bestellte Dr. Sven-Holger Undritz von White & Case als vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Status des vorläufigen Verfahrens war entscheidend, denn er ermöglicht bis zu drei Monate lang die Zahlung von Insolvenzgeld an die rund 140 Mitarbeiter starke Belegschaft.
Berater Grod Hotel
Salans (Frankfurt): Dr. Dietmar Schulz (Federführung); Associate: Tom Brägelmann (beide Restrukturierung/Insolvenz).
Reichlin & Hess (Zug, Schweiz): Sandro Tobler; Associate: Philipp Bachmann (beide Konkursrecht)
Berater HSH Nordbank
Inhouse – nicht bekannt
Sekundärinsolvenzverwalter
White & Case (Hamburg): Dr. Sven-Holger Undritz
Hintergrund: Trotz vieler grenzüberschreitender Krisenfälle sind Sekundärinsolvenzverfahren eine Besonderheit. Auf europäischer Ebene sind sie in der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) geregelt, allerdings ohne die Beteiligung der Schweiz. Das Sekundärverfahren dient dem Schutz inländischer Gläubiger, soll aber auch die Masseverwertung im Hauptverfahren erleichtern. Im aktuellen Fall scheint es der letzte Ausweg gewesen zu sein, um überhaupt Sanierungsmöglichkeiten zu überprüfen.
Zuletzt gab es in der Insolvenz des internationalen Mineralölkonzerns Petroplus vielfältige Berührungspunkte zwischen deutschem und Schweizer Insolvenzrecht (mehr …). Auch hier war das Konkursgericht in Zug zuständig. Allerdings legte das Amtsgericht Ingolstadt die deutschen Verfahren nicht als Sekundärverfahren an. Verwalter Dr. Michael Jaffé gelang die Übertragung der deutschen Raffinerien sowie der zugehörigen Vermarktungsgesellschaften an die Gunvor Group, der Kaufvertrag wurde Ende August vollzogen.