Juve Plus Post-Streit

Blau ist anders als gelb

Der Berliner Briefdienstleister PIN AG darf künftig seine Dienstleistungen unter der Bezeichnung 'Die blaue Post' erbringen und damit werben. Dies hat das Landgericht Köln am 1. Juni entschieden und damit eine Klage der Deutsche Post AG abgewiesen. Die Kölner Richter kamen zu dem Schluss, dass zwischen der PIN-Wortmarke 'Die blaue Post' und den Marken der Deutschen Post "Post", "Die gelbe Post" und "Die rote Post" keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Deutsche Post kündigte Berufung gegen die Entscheidung an. Vertreter Deutsche Post

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Linklaters Oppenhoff & Rädler (Köln): Kay-Uwe Jonas; Associate: Nick Schmitz

Inhouse (Bonn) : Jorge Casals

Vertreter PIN

Heuking Kühn Lüer Wojtek (Hamburg): Dr. Søren Pietzcker

Landgericht Köln, 31. Zivilkammer

Dr. Heinrich-Georg Schwitanski, Hans-Joachim Becks, Dr. Ute Hohoff

Linklaters-Markenrechtler Jonas begleitet die Deutsche Post zusammen mit Inhouse-Jurist Jorge Casals in einer ganzen Reihe von Verfahren und Auseinandersetzungen um die Marke ‚Post‘ mit unterschiedlichem Ausgang. So etwa auch in einem anderen Verfahren gegen die PIN AG Anfang des Jahres vor dem Landgericht Leipzig, in dem der PIN AG die Verwendung der Bezeichnung „PIN (die Post) AG“ untersagt wurde. Jonas vertrat seine Mandantin auch in dem mehrjährigen Amtsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München, in dem es um die Eintragung der Wortmarke „Post“ ging. Nachdem die Deutsche Post bereits im Februar 2000 die Wortmarke angemeldet hatte, stimmte das DPMA der Eintragung schließlich nach der Vorlage einer Verkehrsumfrage im Dezember 2003 zu (JUVE 02/04).

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