2002 hatten die Schweizer beim Frankfurter Landgericht (LG) Klage gegen Riegelein eingereicht, weil der Konkurrent einen dem Goldhasen ähnlichen Schokoladenhasen auf den Markt gebracht hatte.
LG und Oberlandesgericht (OLG) hatten die Klage abgewiesen und eine Verwechslungsgefahr verneint. Anders nun der BGH, der die Verwechslungsgefahr bestätigte und die Sache an die Berufungsinstanz zurückverwies.
Das Karlsruher Gericht beanstandete vor allem, dass das OLG der goldenen Farbe und der typischen kauernden Stellung des Hasen zu wenig Beachtung geschenkt habe. Der BGH verwies dabei auch auf eine Umfrage, bei der 71 Prozent der Befragten den Goldhasen mit dem Namen Lindt verbanden.
Vertreter Lindt & Sprüngli
MAYER BROWN ROWE & MAW (Frankfurt): Reinhart Lange (Federführung); Associate: Gesine Hild (beide IP)
DR. BRUNHILDE ACKERMANN (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Vertreter Hans Riegelein & Sohn
SCHIEDERMAIR (Frankfurt): Dr. Ulf Heil
MATSCHKUR LINDNER BLAUMEIER (Nürnberg): Heidrun Lindner
JORDAN & HALL (Karlsruhe): Götz Jordan (BGH-Vertretung)
BGH, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Eike Ullmann (Vorsitzender Richter)
Lindt & Sprüngli gehört zu den Stammmandanten von Mayer Brown. Das Mandatsverhältnis zur deutschen Tochter des Schokoladenherstellers reicht bis in die 1950er Jahre zurück. Seit 1994 betreut die Kanzlei das weltweite Markenportfolio der Schweizer Holding.
Ulf Heil war zu Beginn des Verfahrens noch Partner bei Clifford Chance und im September 2005 zu Schiedermair gewechselt. Der Kontakt zu Riegelein kam über die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Matschkur zustande.
Der Vorsitzende BGH-Richter Ullmann verhandelte den Goldhasen-Fall an seinem letzten Sitzungstag, Ende Oktober verabschiedete er sich in den Ruhestand.