Juve Plus Markenrecht

Kein Schutz für ‚Budweiser‘ in Europa

Der US-Bierriese Anheuser-Busch kann sich die Marke 'Budweiser' in der EU nicht schützen lassen. Das hat das Europäische Gericht Erster Instanz Ende März entschieden. Damit ist ein weiteres Urteil in dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem amerikanischen Brauereikonzern und der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar gefällt. Die Richter stützen ihre Entscheidung auf ältere Rechte der Tschechen in Deutschland und Österreich und folgten damit einer früheren Entscheidung des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Anheuser-Busch kann gegen das aktuelle Urteil beim Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen.

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Die Marken ‚Budweiser‘ und ‚Bud‘ sind seit Jahren heftig umstritten, denn sie gelten als sehr wertvoll. 1996 hatten die US-Amerikaner die Marke ‚Budweiser‘ in Europa zur Anmeldung gebracht. Strittig sind vor allem die Marken in Bezug auf Biere, vor allem hinsichtlich der Bezeichnung ‚Bud‘. Hier berufen sich die Tschechen nicht auf eingetragene Rechte, wohl aber auf ältere historische Ansprüche. Im südböhmischen Budejovický (Budweiser) wird das Budweiser-Bier bereits seit 1265 gebraut. Beispielsweise ist ein Streit um Herkunftsschutz für ‚Bud‘-Bier in Österreich noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig.

Bezogen auf andere Produktgruppen wie Bekleidung, Schreib- und Backwaren hat Anheuser-Busch dagegen bereits 2007 vor dem Gericht Erster Instanz durchgesetzt, die Marken ‚Budweiser‘ und ‚Bud‘ verwenden zu dürfen. Zahlreiche Prozesse vor Ordentlichen Gerichten und um die Eintragung von Marken vor dem Harmonisierungsamt in Alicante säumen diese Auseinandersetzung der beiden Bier-Produzenten. Das Gericht Erster Instanz hat alleine seit Dezember 2008 fünf Urteile in dieser Sache erlassen.

Vertreter Anheuser-Busch

LOVELLS : Dr. Verena von Bomhard (Alicante), Dr. Burkhart Goebel (Hamburg)

INHOUSE (St. Louis): Keine Nennungen

Vertreter Beklagte

HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (Alicante): Arnaud Folliard Monguiral (Bevollmächtigt)

Vertreter Budejovicky Budvar

CERMAK HOREJS MATEJKA (Prag): Dr. Karel Cermák

NATAF FAJGENBAUM ET ASSOCIES (Paris): Fabienne Fajgenbaum

Gericht Erster Instanz, Luxemburg

V. Tiili (Präsidentin), F. Dehousse (Berichterstatter), I. Wiszniewska-Bialecka

Lovells und Anheuser-Busch verbindet in IP-rechtlichen Fragen eine langjährige Zusammenarbeit. Während der Hamburger Partner die Gesamtkoordination des Mandats hat, ist Partnerin Verena von Bomhard aus Alicante für die Gemeinschaftsmarken zuständig. Über die Vertreter der tschechischen Brauerei in den zahlreichen Auseinandersetzungen vor dem europäischen Markenamt liegen JUVE keine detailierten Informationen vor.

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