Kläger in dem heutigen Verfahren war Karstadt Feinkost, ein Joint Venture zwischen dem früheren Karstadt-Konzern und der Rewe-Gruppe. Sie trat in zahlreichen Warenhäusern unter der Marke Perfetto auf. Die beklagte Mannheimer Versicherung war der Transportversicherer von Heros. Für den Abschluss vieler Policen war der Industrieversicherungsmakler Marsh zwischengeschaltet. Dieser ist jedoch an dem Prozess nicht beteiligt.
Erstmals musste sich der BGH damit befassen, ob die Mannheimer als führender Konsortialversicherer für die Heros-Betrugsserie einzustehen hat. Der Hannoveraner Geld- und Werttransporteur war bis Anfang 2006 Marktführer und beschäftigte nach der Übernahme der deutschen Geld- und Wertsparte von Securitas an die 5.000 Mitarbeiter. Nach Unternehmensangaben führten Heros und ihre 27 Tochterunternehmen jeden zweiten Bargeldtransport in Deutschland durch. Mitte Februar 2006 wurde bekannt, dass das Management und Mitarbeiter Bargeld aus Kundentransporten auf eigene Konten eingezahlt und erst mit großer Verzögerung weitergeleitet hatten. Systematisch wurden so über 350 Millionen Euro veruntreut. Unter den Geschädigten sind zahlreiche Handelsketten, Franchiseunternehmen und einzelne Großbanken. Heros meldete umgehend Insolvenz an, die verantwortlichen Geschäftsführer wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Wie in den früheren Instanzen vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle befasste sich der IV. BGH-Zivilsenat mit den zwei zentralen Fragen des Verfahrenskomplexes zu beschäftigen. Überraschend schnell kamen die Karlsruher Richter noch am Tag des Prozessauftakts zu ihrem Urteil. Viele Versicherungsrechtler hatten mit einem deutlich längeren Verfahren gerechnet.
Die Police decke Schäden aus einer Veruntreuung von eingezahlten Geldern nicht ab, so der IV. Zivilsenat. Die Auslegung des Versicherungsvertrags habe ergeben, dass eine sogenannte Allgefahrendeckung nur für den Verlust und die Beschädigung von Sachgegenständen bestanden habe, auf die Heros bis zur Übergabe an die Bankfilialen Zugriff gehabt habe. Laut Urteilsbegründung liegt auch kein Versicherungsfall vor, aus dem Karstadt Feinkost einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Mannheimer herleiten könnte. Ein Verlust sei Karstadt Feinkost erst durch die pflichtwidrig unterbliebene Weiterüberweisung auf ihr Firmenkonto entstanden.
Damit hat der BGH die Hoffnungen zahlreicher Heros-Geschädigter auf eine Kompensation enttäuscht. Insgesamt sind Dutzende von Verfahren an Landgerichten und Oberlandesgerichten anhängig, zudem hat der Zivilsenat zwei Nichtzulassungsbeschwerden aus gleichen Erwägungen wie bei Karstadt Feinkost zurückgewiesen. (Az. IV ZR 117/09, Urteil vom 25.05.2011)
Vertreter Karstadt Feinkost
Cornelie von Gierke (Karlsruhe): Cornelie von Gierke (BGH-Vertretung)
Kümmerlein (Essen): Dr. Friedrich Grote (Federführung), Dr. Philipp Koch (beide Versicherungs- und Haftungsrecht)
Vertreter Mannheimer Versicherung
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung)
Bach Langheid & Dallmayr (Köln): Dr. Theo Langheid (Versicherungs- und Haftungsrecht)
Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Dr. Sybille Kessal-Wulff (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Als Kanzlei mit Sitz in Essen pflegte Kümmerlein gute Kontakte zu Karstadt. Auch Grote beriet schon verschiedene Arcandor-Töchter, bis zum Heros-Verfahren vor dem Landgericht Hannover bestand jedoch keine direkte Beziehung zu Karstadt Feinkost. Deren Eigentümer gehören ebenfalls zu den Betrugsopfern von Heros: Während Rewe sich vom Kölner Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer beraten lässt, sind die Prozessvertreter von Karstadt nicht bekannt (mehr…). Die Kanzleien auf Seiten der Heros-Geschädigten pflegen seit Jahren einen informellen Austausch bezüglich der an niedersächsischen und Hamburger Gerichten laufenden Verfahren. Darunter finden sich Großkanzleien wie CMS Hasche Sigle, White & Case, Noerr sowie Graf von Westphalen, aber auch auf Transportrecht spezialisierte Einheiten wie Remé oder Grimme aus Hamburg.
Als Beklagtenvertreter der Mannheimer Versicherung drückt Bach Langheid & Dallmayr dem gesamten Komplex einen Stempel auf. Die renommierte Versicherungskanzlei hat für die Vielzahl von Auseinandersetzungen Prozessteams gebildet. In den Verfahren gegen Bankkunden trat ein Münchner Team bestehend aus Transportversicherungsrechtler Boettge sowie in zweiter Instanz Namenspartner Dallmayr auf. Gegen Handelskunden waren erstinstanzlich die Kölner Partnerin Goergen, sowie in den Berufungsverfahren Partnerin Novak-Over und Langheid selbst tätig. Die Arbeitsbeziehung zu den BGH-Anwälten Büttner & Baukelmann besteht seit vielen Jahren.
Dr. Kessal-Wulff ist seit Februar 2011 Vorsitzende des IV. Zivilsenats. Sie trat damit die Nachfolge von Wilfried Terno an, der dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Senat nahezu zwei Jahrzehnte angehörte. Nach seinem altersbedingten Ausscheiden schloss sich Terno im April der Versicherungsboutique Johannsen an (mehr…).