Juve Plus Liberty/Kabel BW

Konkurrenten greifen mit Glade Michel Wirtz und Juconomy Fusion an

Die Deutsche Telekom und der Telekommunikationsanbieter Netcologne wollen die Fusion zwischen Liberty Global und dem Kabelanbieter Kabel Baden-Württemberg trotz der Freigabe durch das Bundeskartellamt nicht akzeptieren. Kurz vor dem Ablauf der Beschwerdefrist haben jetzt die beiden Konkurrentinnen das Oberlandesgericht Düsseldorf angerufen und verlangen damit eine gerichtliche Klärung.

Teilen Sie unseren Beitrag
Markus Wirtz
Markus Wirtz

Die Bonner Kartellwächter hatten den Zusammenschluss lange geprüft und erst mit harten Bedingungen und Auflagen grünes Licht gegeben (mehr…).

Das nun von Telekom und Netcologne eingelegte Rechtsmittel hat zwar zunächst keine aufschiebende Wirkung gegen die Fusion. Aber die Beschwerde zeigt, wie umkämpft der Kabel- und Telekommunikationsmarkt weiterhin ist.

Für die schriftliche Begründung der Beschwerde haben beide noch Zeit. Aus der früheren Argumentation der Unternehmen ist aber klar, dass sie den Kauf von Kabel BW durch die Unitymedia-Mutter Liberty Global für derart wettbewerbsbedrohlich halten, dass er unter keinen denkbaren Auflagen genehmigt werden sollte. Unter anderem wird von Gegnern immer wieder die Sorge geäußert, Liberty Global könne dann in einem nächsten Schritt mit dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) zusammengehen wollen. Dies würde den Kreis der marktbeherrschenden Kabelnetzbetreiber aus bisher Unitymedia, Kabel BW und Kabel Deutschland unter einem Dach zusammenführen.

Der Prüfung durch das Bundeskartellamt war sogar eine Prüfung durch die EU-Kommission vorangegangen, die das Verfahren allerdings nach Bonn verwies (mehr…). Schon mehrmals schaltete sich das Kartellamt in den letzten Jahren bei Transaktionen im Telekommunikations- und Kabelmarkt ein (mehr…).

Verteter Deutsche Telekom
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf): Dr. Markus Wirtz (Kartellrecht); Associate: Dr. Christian Karbaum
Inhouse (Bonn): Dr. Hilmar Leonhardt, Dr. Alexander Elbracht (beide Kartellrecht)

Vertreter Netcologne
Juconomy (Düsseldorf): Jens Schulze zur Wiesche (Kartellrecht)
Inhouse (Köln): Patrick Helmes (Leiter Recht), Daniel Serbee

Berater Liberty Global
Freshfields Bruckhaus Deringer: Dr. Michael Esser (Kartellrecht)

Bundeskartellamt (Bonn): Dr. Markus Wagemann (Vorsitzender, 7. Beschlussabteilung)

OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat
Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Der Kartellrechtler Wirtz ist an der Seite der Deutschen Telekom eine Überraschung. Zuvor gab es Kontakte des Unternehmens zu den Corporate-Anwälten der Kanzlei, doch ist dies das erste Mal, dass die Bonner die Kanzlei kartellrechtlich mandatieren. Zu den ständigen kartellrechtlichen Beratern der Deutschen Telekom zählen ansonsten häufig Clifford Chance und WilmerHale. Dem Vernehmen nach waren aber beide Kanzleien bezüglich einer Übernahme des Mandats gegen die Fusion von Liberty Global und KabelBW durch Interessenkonflikte gehindert.

Juconomy dagegen zählt zu den regelmäßigen Beratern des Kölner TK-Anbieters Netcologne.

Zu diesem frühen Zeitpunkt ist eine Entscheidung über die interne Zuständigkeit beim Bundeskartellamt noch nicht gefallen. Nur im Fall von Bußgeldentscheidungen wird bei Rechtsmitteln automatisch die Prozessabteilung unter der Leitung von Jörg Nothdurft eingeschaltet. Derzeit liegt die Verantwortung deshalb weiterhin bei der 7. Beschlussabteilung und ihrem Vorsitzenden Wagemann. (Antje Neumann, Silke Brünger)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de