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Edwards Lifesciences muss im Streit um Herzklappentechnologien mit Boston Scientific eine Schlappe hinnehmen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat entschieden, dass Edwards zwei Patente des Wettbewerbers verletzt (Az. 4a O 137/15 und 4a O 28/16). Zudem wiesen die Richter eine Klage gegen Boston Scientific ab (Az. 4a O 149/15). In einem vierten Urteil allerdings entschieden die Richter zugunsten von Edwards (Az 4a O 54/16).