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Deutsche Telekom wehrt mit Meissner Bolte Patentklage um Tethering ab

Die Deutsche Telekom verletzt mit den Tethering-Funktionen ihres Mobilfunknetzes und den von ihr vertriebenen Mobilfunkgeräten nicht ein entsprechendes Patent des britischen Patentverwerters Showrunner. Das hat das Landgericht Mannheim im Oktober entschieden und eine entsprechende Patentverletzungsklage abgewiesen (7 O 168/16). Das Bonner Unternehmen muss demnach Showrunner keinen Schadensersatz zahlen.

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Die Deutsche Telekom muss dem britischen Patentverwerter Showrunner keinen Schadensersatz zahlen. Das Bonner Unternehmen habe mit den Tethering-Funktionen ihres Mobilfunknetzes nicht das Patent des britischen Verwerters Showrunner verletzt, entschied das Landgericht Mannheim auch im Sinne zahlreicher Streithelfer, die das mittlerweile abgelaufene Patent ebenfalls nutzen (7 O 168/16).

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