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Die Deutsche Telekom muss dem britischen Patentverwerter Showrunner keinen Schadensersatz zahlen. Das Bonner Unternehmen habe mit den Tethering-Funktionen ihres Mobilfunknetzes nicht das Patent des britischen Verwerters Showrunner verletzt, entschied das Landgericht Mannheim auch im Sinne zahlreicher Streithelfer, die das mittlerweile abgelaufene Patent ebenfalls nutzen (7 O 168/16).