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Abfindung für O&K-Minderheitsaktionäre

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Die Abfindung und Ausgleichszahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der O&K Orenstein & Koppel ist rechtmäßig. Das hat das Kammergericht Berlin in einem Spruchstellenverfahren entschieden und so die Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt. Der Antrag der Minderheitsaktionäre, die Beträge zu erhöhen, wurde damit abgewiesen. O&K war bis Januar 2003 börsennotierte Aktiengesellschaft und gehört inzwischen zum CNH-Konzern. Ein zweites Spruchstellenverfahren zum Squeeze-Out bei O&K beim Landgericht Berlin ist noch nicht abgeschlossen. Vertreter Minderheitsaktionäre

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Buse Heberer Fromm (Berlin): Dr. Malte Diesselhorst

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