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McDermott und Rohnke Winter setzen sich mit Kartellargumenten am BGH durch

Gleich zwei zentrale Entscheidungen von obersten Gerichten trafen in der vergangenen Woche den Adblocker Eyeo. RTL Interactive bekam im Kartellverfahren gegen Eyeo am Bundesgerichtshof Recht: Das Oberlandesgericht München muss nun erneut entscheiden, ob und in welcher Form Eyeo sein Adblocker-Geschäft weiter betreiben darf. Die erfolglose Verfassungsbeschwerde des Springer-Konzerns beendete hingegen den auf Wettbewerbsrecht gestützten Rechtsstreit. Auch Springer war gegen Eyeo vorgegangen.

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Peter Rädler
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