Juve Plus Airbag-Streit

Erster Erfolg für Siemens mit Bettinger Schneider Schramm

Bosch verletzt ein Patent von Siemens auf eine Steuereinheit für Airbags. Das hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe im November entschieden und damit die Berufung von Bosch gegen ein gleich lautendes Urteil des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen.

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Der Streit zwischen den beiden Hochtechnologieunternehmen war 2003 ausgebrochen, als Siemens Bosch auf Patentverletzung beim Landgericht Mannheim verklagte hatte. Seither zog sich der Streit, weil das Bundespatentgericht das Klagepatent zunächst für nichtig erklärt hatte. Im vergangenen Jahr belebte der Bundesgerichtshof dieses jedoch fast vollständig und ermöglichte damit die aktuelle Entscheidung.

Im konkreten Fall ist Siemens inzwischen nicht mehr Inhaberin des Klagepatents, das Ende 2007 durch die Akquisition der Siemens VDO Automotive AG auf die Continental AG überging. Siemens und Bosch stehen sich darüber hinaus in drei weiteren Verfahren zur Airbag-Technologie gegenüber.

Vertreter Siemens
Bettinger Schneider Schramm (München): Dr. Michael Schramm, Dr. Günther Schneider (Patentanwalt)

Vertreter Continental Automotiv
Inhouse (München): Alexander Waldmann (Patentabteilung)

Vertreter Bosch
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Mannheim): Dr. Marcus Grosch; Associate: Dr. Johannes Bukow
Inhouse (Stuttgart): Heinz Thier (Patentabteilung)

OLG Mannheim, 6. Zivilkammer
Dr. Hermann Deichfuß (Vorsitzender Richter), Dr. Carsten Zülch, Dr. Stefan Singer

Hintergrund: Siemens setzte in dem jetzigen – wie auch schon in früheren – Verfahren auf die gemischte IP-Boutique Bettinger Schneider Schramm. Aus dem Markt bekannt ist, dass in den weiteren Prozessen dieses Komplexes auch die Rechtsanwälte von Preu Bohlig & Partner involviert sind. Bettinger Schneider Schramm war bereits vor dem nun entschiedenen Airbag-Streit gegen Bosch für Siemens in einem Verletzungsverfahren tätig; als Stammberater des Münchner Technologiekonzerns in Patentsachen gelten allerdings die Prozessrechtler von Preu Bohlig.

Bosch dagegen entschied sich im Prozessverlauf für einen Anwaltswechsel. Ursprünglich führten die Patentrechtler der Stuttgarter Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner die Prozesse. Diese gingen Anfang 2011 auf das Mannheimer Team von Quinn Emanuel über. Die Kanzlei war zuvor noch nicht wesentlich für den Stuttgarter Konzern in Erscheinung getreten. Quinn Emanuel führt die Prozesse ohne externe Patentanwälte.

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