Durch den EuGH lässt der BGH nun klären, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Sportwettenanbieters einer Erstattung der bei unerlaubten Onlinewetten erlittenen Verluste entgegensteht.
Das Karlsruher Verfahren zu einer Klage gegen den Wettanbieter Tipico werde ausgesetzt, bis eine Entscheidung der Luxemburger Richterinnen und Richter ergeht, teilte das oberste deutsche Zivilgericht mit (Az. I ZR 90/23). Die Entscheidung könnte sich auf die nach Einschätzung von Beteiligten mittlerweile fünfstellige Zahl ähnlich gelagerter Streitfälle auswirken.
Im konkreten Fall hatte ein Spieler von 2013 bis 2018 an Sportwetten von Tipico teilgenommen und dabei mehr als 3.700 Euro verloren, die er zurückverlangte. Seiner Ansicht nach waren die Sportwetten unzulässig und die Wettverträge unwirksam, weil der Anbieter nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde hatte. Das Klagerecht hatte ihm im Laufe des Verfahrens das Klagevehikel Gamesright abgekauft.
Vorinstanzen entschieden gegen Spieler
In den Vorinstanzen hatte die Klage des Spielers keinen Erfolg. Zuletzt hatte das Landgericht Ulm erklärt, Tipico habe zwar gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags in der damals gültigen Fassung von 2012 verstoßen. Die Wettverträge seien aber dennoch wirksam.
Anfang April hatte sich angedeutet, dass der BGH anderer Meinung sein könnte. Damals wurde ein Hinweisbeschluss des Gerichts zu einem ähnlichen Fall öffentlich, der den Spielern den Rücken stärkte.
Auch im aktuellen Fall erklärte der Vorsitzende Richter des zuständigen 1. Zivilsenats, Thomas Koch, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Juni, der Senat neige nach vorläufiger Einschätzung dazu, solche Verträge ohne sogenannte Konzession als nichtig anzusehen, auch wenn die Anbieter eine Erlaubnis zur Veranstaltung der Sportwetten schon beantragt hätten.
Vertreter Gamesright
Baukelmann & Tretter (Karlsruhe): Norbert Tretter (BGH-Vertretung)
Hannes Beuck (Hamburg) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Tipico
Rohnke (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung)
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ronald Reichert (Federführung; Öffentliches Wirtschaftsrecht), Daniel Hürter, Andreas Okonek (Litigation)
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Thomas Koch (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die klägerseitige BGH-Vertretung übernahm hier Tretter, der seit 2013 als Anwalt vor dem obersten Zivilgericht zugelassen ist. Das Klagevehikel Gamesright wurde in dieser Instanz von Beuck vertreten, einem ihrer Gründer und gleichzeitig Anwalt in Hamburg mit Fokus auf die Games- und Werbebranche. Involviert war außerdem Eagle LSP, ein Dienstleister für die Bearbeitung von Massengeschäft.
Redeker-Partner Reichert vertritt seit Jahren Unternehmen der Glücksspielindustrie, zunächst in zahlreichen Verfahren gegen das Glücksspielmonopol. Tipico begleitet er seit der Gründung 2004. Vor dem BGH setzte Tipico auf Rohnke, der ebenfalls in Sachen Wettanbieter erfahren ist und bei diesem Thema auch schon mit Redeker zusammengearbeitet hat. (mit Material von dpa)