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Die drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten BMW und Mercedes-Benz gerichtlich dazu zwingen, ab spätestens Ende Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen. Der BGH wies die Revisionen in beiden Verfahren zurück (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23). Die Kläger hatten sich auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen: Wer heute zu viel CO₂ zulasse, erzwinge morgen drastische Freiheitseinschränkungen. Diese Logik müsse auch für Konzerne gelten, deren Fahrzeugflotten mehr CO₂ ausstießen als manche Staaten.