Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Nichtzulassungsbeschwerde des Gesundheitskonzerns Fresenius gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 15. Februar 2011 stattgegeben (Az. 5 U 30/10). In diesem Urteil war die Vergabe von Anwaltsaufträgen als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Zahlung des Honorars erst nachträglich vom Aufsichtsrat genehmigt worden war und ein Anwalt selbst dem Gremium angehörte (mehr…).
Das Urteil des OLG wird nun durch den BGH im Revisionsverfahren überprüft. Konkret geht die Entscheidung auf Anfechtungsklagen gegen die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE im Jahr 2009 zurück. Sie betrafen insbesondere die Frage, ob bereits vor Genehmigung durch den Aufsichtsrat Honorarzahlungen für Beratungsleistungen der Kanzlei Noerr geleistet werden dürfen. Diese Praxis war auf Widerstand gestoßen, weil mit dem Noerr-Partner Dr. Dieter Schenk einer der Anwälte dieser Kanzlei zugleich dem Fresenius-Aufsichtsrat angehörte.
Das OLG Frankfurt hatte die in den Augen vieler Experten überraschende Auffassung vertreten, dass solche Anwaltshonorare erst nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat gezahlt werden dürfen. Kernfrage bei diesem Rechtsstreit ist also, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgen darf. Nicht Gegenstand des Rechtsstreits ist hingegen die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Auftrag an eine Kanzlei vergeben werden darf.
Das OLG hatte die Revision zunächst nicht zugelassen. Daraufhin legte Fresenius Nichtzulassungsbeschwerde ein. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle haben solche Beschwerden keinen Erfolg. Allein die Tatsache, dass der BGH nun der Beschwerde stattgegeben hat, gilt als Indiz dafür, dass der BGH die Entscheidung des OLG kritisch hinterfragen wird. Fresenius erklärte, dass das Unternehmen nach der erfolgreichen Beschwerde weiter das Ziel einer endgültigen Entscheidung zugunsten der Gesellschaft verfolgt.
Vertreter Fresenius
Prof. Dr. Achim Krämer (BGH-Vertretung, Karlsruhe)
Linklaters (Düsseldorf): Dr. Ralph Wollburg; Associate: Martina Lüdtke
Inhouse (Bad Homburg): Dr. Jürgen Götz (Vorstand)
BGH, II. Zivilsenat
Dr. Alfred Bergmann (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Angestoßen wurde der Rechtsstreit durch die Aktionärin und langjährige Fresenius-Opponentin Dr. Gabriele Kröner. Sie hatte mit Hilfe ihres Anwalts Dr. Peter Dreier von der Kanzlei Dreier Riedel die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand für 2008 auf der Hauptversammlung im Frühjahr 2009 angefochten. In diesem Rechtsstreit hat Fresenius Dr. Ralph Wollburg von Linklaters mandatiert. Wollburg pflegt seit Jahren gute Verbindungen zu Fresenius und ist im Hintergrund neben dem BGH-Anwalt Prof. Dr. Achim Krämer auch weiterhin involviert.