Die Hamburger UPC-Kammer sieht keinen Grund, der Veranstalterin Uefa und dem Produktentwickler Kinexon den Einsatz ihrer Technologie im Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) zu untersagen. Die Richter wiesen den entsprechenden Antrag des niederländischen Unternehmens Ballinno zurück (Az. ACT_16267/2024).
Die strittige Technologie analysiert ein Audiosignal, um den Moment zu bestimmen, in dem ein Spieler den Ball tritt, den ein Schiedsrichter dann verwenden kann, um zu bestimmen, ob ein anderer Spieler im Moment des Balltritts im Abseits stand. Das europäische Patent EP 067 dahinter – eine Erweiterung des VAR – ist im Besitz von Ballinno und deckt ein „Verfahren und System zur Erkennung einer Abseitsstellung“ ab.
Berichten der Verfahrensbeteiligten zufolge zweifelten die UPC-Richter die Dringlichkeit des Antrags auf einstweilige Verfügung an. Die Richter bestätigten auch nicht eindeutig die Frage der Verletzung des europäischen Patents EP 1944067 zur Abseitsautomatik. Eine Berufung ist noch möglich, würde jedoch vermutlich zu spät kommen, um die Anwendung der Technologie bei dem Großereignis zu verhindern.
Schnelle Entscheidungsfindung
Ende April erst hatte das Ballinno die Klage auf einstweilige Verfügung gegen die gemeinsamen Beklagten Uefa und Kinexon eingereicht. Nun muss die Patentinhaberin zunächst auf die schriftlichen Urteilsgründe warten. Selbst wenn das Unternehmen die Berufung relativ schnell einreicht, ist nicht klar, ob das Berufungsgericht vor dem Ende der Europameisterschaft am 14. Juli eine Entscheidung treffen wird.
Inzwischen hat Kinexon auch eine Klage auf Nichtigerklärung gegen EP 067 bei der zentralen Kammer in Paris eingereicht. Ballinno hatte bisher auf eine Klage wegen Patentverletzung verzichtet. Eine solche Klage würde die Nutzung der Technologie erst nach der Europameisterschaft verbieten. Ballinno könnte auch Schadensersatz von der Uefa und Kinexon in langen und teuren Verfahren geltend machen. Es bleibt abzuwarten, ob das privat finanzierte Unternehmen solche Schritte unternehmen wird.
Vertreter Ballinno
Vossius & Brinkhof UPC Litigators: Rien Broekstra (Amsterdam), Georg Rauh; Associates: Luisa Huber (beide München), Eveline Lots (Amsterdam; alle Patenrecht)
Vertreter Uefa
Bardehle Pagenberg (München): Tilman Müller-Stoy (Federführung), Stefan Lieck, Christian Haupt (Patentanwalt); Associates: Ann-Christine Hug, Marius Fischer (Patentanwalt)
Bird & Bird (München): Christopher Maierhöfer (IP-Recht)
Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Hamburg
Sabine Klepsch (Vorsitzende Richterin), Stefan Schilling, Samuel Granata
Hintergrund: In diesem Fall haben die deutsche Kanzlei Vossius & Partner und die niederländische Kanzlei Brinkhof erneut unter ihrer Marke Vossius & Brinkhof UPC Litigators zusammengearbeitet. Im September 2022 kündigten die beiden Kanzleien an, alle ihre UPC-bezogenen Mandantenberatungen unter diesem Label zu bündeln. Brinkhof-Partner Broekstra führte die Verhandlung im Namen von Ballinno. Unterstützt wurde er von Vossius-Partner Georg Rauh und zwei Associates aus den Sozietäten.
Bardehle im Lead statt Bird & Bird
Uefa und Kinexon hatten ursprünglich ein deutsches Team der internationalen Kanzlei Bird & Bird als offizielle Vertreter beauftragt. Die Sozietät verfügt in Europa und Asien standortübergreifend über eine speziell auf den Sportsektor fokussierte International Practice Group und ist regelmäßig mit Patentfragen befasst.
Ein gemischtes Team von Bardehle Pagenberg war als Co-Berater tätig, die Kanzlei hat einen guten Ruf für Patent-Litigation. Die Mandantenvertretung für die mündliche Verhandlung, in der sich die Interessen der Uefa und des Technologieunternehmens durchsetzten, übernahm dem Vernehmen nach Bardehle-Partner Müller-Stoy.