Juve Plus Glyphosat-Vergleich in den USA

Bayer-Juristen setzen mit Wachtell und Gibson Dunn zum Befreiungsschlag an

Sechs Jahre nach dem gescheiterten Vergleich zum Unkrautvernichter Roundup unternimmt Bayer einen neuen Anlauf, sich mit Klägern in den USA zu einigen. Ein neuer Sammelvergleich soll die Glyphosat-Klagen über Jahre deckeln und damit endlich Planbarkeit bringen. Inhouse und bei den Kanzleien hat es einige Wechsel seit dem Vergleichsversuch von 2020 gegeben.

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Kassenschlager: Roundup enthält Glyphosat und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Es wird aber weiter verkauft, weil es sehr effektiv, wirtschaftlich wichtig und von den Behörden zugelassen ist.

Fast acht Jahre nach der Monsanto-Übernahme beginnt sich für Bayer ein juristischer Knoten zu lösen, an dem der Konzern seit Jahren schwer zu tragen hat: die in den USA schier endlose Klagewelle rund um das glyphosathaltige Herbizid Roundup. Mit einem neu verhandelten Sammelvergleich will die Bayer-Tochter Monsanto nicht nur einen großen Teil der aktuellen Verfahren beenden, sondern vor allem eines erreichen, was Investoren und Management lange vermisst haben: Rechtssicherheit und finanzielle Planbarkeit.

Dauerbaustelle in der Bilanz

Der Kern des Problems war nie allein die Höhe einzelner Urteile – so spektakulär manche Jury-Entscheidungen auch ausfielen –, sondern die Unberechenbarkeit des gesamten Komplexes. Mal schienen die Fälle durch Vergleiche eingedämmt, dann stiegen die Zahlen anhängiger Klagen wieder. In dieser Gemengelage wurde Roundup zur Dauerbaustelle in der Bilanz – und zur Dauerbremse für den Aktienkurs.

Der nun vorgeschlagene Vergleich ist deshalb strategisch anders gebaut als frühere Versuche: Monsanto will nach eigenen Angaben über bis zu 21 Jahre maximal 7,25 Milliarden US-Dollar zahlen – mit jährlich sinkenden, gedeckelten Auszahlungen. Genau dieses Modell ist für Bayer entscheidend: Es begrenzt die Belastung nicht nur insgesamt, sondern macht sie auch kalkulierbar. Der Vergleich muss noch vom zuständigen Gericht in St. Louis genehmigt werden; zudem hängt das Gelingen davon ab, dass genügend Kläger mitziehen.

Dass Bayer trotz der Milliardensumme von einem „klaren Weg aus den Unsicherheiten“ spricht, hat einen nüchternen Grund: Verglichen mit einem Dauerzustand aus neuen Klagen, wechselnden Gerichtsständen und kaum prognostizierbaren Jury-Urteilen ist ein gedeckeltes Langzeitprogramm für den Konzern – so teuer es ist – ein Stück Normalität. Entsprechend erhöht Bayer die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten auf 11,8 Milliarden Euro und stellt sich für 2026 auf einen negativen Free Cashflow ein.

Auch der US Supreme Court ist mit Bayer befasst

Doch so wichtig der Vergleich ist: Er ist nur ein Teil der Befreiungsbewegung. Der zweite, juristisch womöglich noch wichtigere Baustein liegt in Washington – beim US Supreme Court. Das oberste Gericht hat den Fall Monsanto Company vs. Durnell zur Entscheidung angenommen und für den 27. April 2026 zur mündlichen Verhandlung terminiert.

Im Kern geht es um eine Frage, die weit über Roundup hinausreicht: Dürfen Bundesstaaten Hersteller per „Failure-to-warn“-Klagen haftbar machen, wenn die Bundesbehörde EPA genau diese Warnung auf dem Etikett nicht verlangt? Juristisch steht das Schlagwort „Preemption“ im Raum – also der Vorrang des Bundesrechts (hier: FIFRA, das US-Pestizidrecht) vor einzelstaatlichen Anforderungen. Ein Urteil zugunsten von Monsanto/Bayer könnte vielen Klagen, die auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen, die Grundlage entziehen – und damit die „Nachschub“-Logik der Verfahren brechen.

Wachsender Vergleichsdruck

Bayer betont, Vergleich und Supreme-Court-Verfahren seien gleichermaßen notwendig und würden sich gegenseitig verstärken. Denn beide adressieren unterschiedliche Unsicherheiten: Der Vergleich kann breite Teile der Verfahren einfangen, auch solche, die nach einem Supreme-Court-Urteil theoretisch weiterlaufen könnten – etwa weil Kläger aussteigen oder andere rechtliche Begründungen wählen. Umgekehrt kann eine Grundsatzentscheidung aus Washington die Spielregeln für künftige Klagen verändern und den Rechtsraum vereinheitlichen – genau jene Rechtsklarheit, die Bayer für ein reguliertes Produkt fordert.

Es ist gut möglich, dass der neue Vergleich mit den Klägerkanzleien auch deshalb zustandegekommen ist, weil der Supreme Court den Fall überhaupt angenommen hat – und damit aus Sicht der Klägerkanzleien das Risiko im Raum steht, in ein paar Monaten ein schlechteres Blatt in den Verhandlungen mit Bayer zu haben. Umgekehrt könnte es auch passieren, dass die Supreme-Court-Entscheidung schlecht für Bayer ausgeht. In dem Fall wäre der Konzern froh, rechtzeitig den großen Vergleich in trockene Tücher gebracht zu haben. So hat der Supreme Court indirekt den Vergleichsdruck auf allen Seiten erhöht.

Dass der Konflikt so erbittert geführt wird, liegt nicht zuletzt an der wissenschaftlich-regulatorischen Spaltung: Die Krebsforschungsagentur IARC stufte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein – ein Befund, auf den sich Kläger bis heute stützen. Bayer verweist dagegen auf Bewertungen von Behörden, die bei sachgerechter Anwendung kein Krebsrisiko sehen – und argumentiert, Warnhinweise, die die EPA nicht vorsieht, seien nicht nur sachlich umstritten, sondern würden den Markt zusätzlich fragmentieren.

Die Berater im Überblick

Thomas Laubert

Berater Bayer
Inhouse Recht (Leverkusen): Dr. Thomas Laubert (Group General Counsel), Bill Dodero (General Counsel Bayer US), Dr. Max Thümmel (Head of Global Litigation – Team Germany; alle drei Federführung), Dr. Stephan Semrau (Head of Corporate Law); Dr. Martin Eisenhauer (Finance and Capital Markets Law), Adrian Franz (Commercial and Corporate), Amanda Ruby (Assistant General Counsel Bayer US)
Wachtell Lipton Rosen & Katz (New York): Elaine Golin, Jeffrey Wintner
Gibson Dunn & Crutcher: Daniel Nelson (Washington), Dr. Markus Nauheim (beide Federführung; beide Konfliktlösung), Dr. Ferdinand Fromholzer, Silke Beiter; Associate: Johannes Reul (alle Corporate; alle München)
Linklaters (Frankfurt): Dr. Urs Lewens (Bank- und Finanzrecht)

Ralph Wollburg

Berater Bayer-Aufsichtsrat
Linklaters (Düsseldorf): Dr. Ralph Wollburg, Dr. Arne Kießling (beide Corporate)

Ingo Strauss

Berater Monsanto
Latham & Watkins: Dr. Ingo Strauß (Corporate)

Vertreter Kläger
Holland Law Firm
Ketchmark & McCreight
Motley Rice
Seeger Weiss
Waters Kraus Paul & Siegel

Hintergrund: Die Bayer-Rechtsabteilung und ihre Berater arbeiten seit Jahren an einer Lösung für das Glyphosat-Problem – genauer gesagt: für das Problem, dass vor allem in den USA immer wieder neue unberechenbare Klagen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Roundup aufkommen. Der Konzern ist seit Langem bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen, um das Problem zu lösen – selbst wenn er die Ansprüche der Kläger eigentlich für unbegründet hält. Voraussetzung wäre aber, dass Bayer damit auch einen Schlussstrich ziehen kann und Sicherheit vor immer weiteren Klagen erhält. Der nun ausgehandelte Vergleich soll genau das erreichen.

Wachtell war bereits 2020 aufseiten von Bayer tätig. Der große Vergleichsversuch damals ist im Kern daran gescheitert, dass das Konstrukt zur Einbeziehung ‚zukünftiger‘ Fälle (noch nicht erkrankte bzw. noch nicht klagende Roundup‑Nutzer) vor dem zuständigen Bundesrichter in Kalifornien nicht haltbar war und massiven Widerstand aus der Klägerseite ausgelöst hat.

Mr. Dieselvergleich übernimmt bei Bayer

Der General Counsel von Bayer hieß damals noch Dr. Gabriel Harnier. 2023 wurde Laubert sein Nachfolger, der bis 2021 Vice President und Group General Counsel bei Daimler und danach Chief Legal und Compliance Officer bei Daimler Truck war. Aus seiner Zeit in der Autoindustrie verfügt Laubert über reichlich Erfahrung im Umgang mit ausufernden Schadensersatzkomplexen in den USA – Daimler hat sich 2020 im Dieselskandal mit US-Klägern verglichen.

Markus Nauheim

Die Kanzlei, die Daimler damals maßgeblich bei der Aufarbeitung des Dieselskandals begleitet hat, ist Gibson Dunn. Die Münchner Partner Nauheim und Fromholzer kennen den heutigen Chefjuristen von Bayer also schon aus seiner Zeit bei Daimler. Nachdem Laubert in Leverkusen angefangen hatte, meldete er sich wieder bei Gibson Dunn, die mit Teams in den USA und Deutschland eine wichtige Rolle beim aktuell ausgehandelten Vergleich spielten.

Max Thümmel

Eine Konstante im Bayer-Team ist Thümmel, der mit dem deutschen und dem US-General-Counsel diesmal gemeinsam maßgeblich die Vergleichsverhandlungen gesteuert hat. Er kam 2016 von Freshfields zu Bayer – wenige Monate bevor der Konzern die Monsanto-Übernahme ankündigte. Thümmel, seit 2024 Leiter des deutschen Litigation-Teams, war bereits 2020 in die damaligen Vergleichsverhandlungen involviert. Das gilt auch für den heutigen US-General-Counsel Bill Dodero.

Doppeleinsatz für Linklaters

Latham, die zum aktuellen Vergleich mit Teams in den USA und Deutschland beraten haben, verfügt über unterschiedliche Mandatsbeziehungen zu Bayer. Strauß, der hier für Monsanto tätig war, hat als Baker-Partner unter anderem 2019 Bayer beim Verkauf von Currenta begleitet und im Jahr darauf beim Kauf des US-Unternehmens AskBio. 2021 wechselte Strauß zu Latham.

Linklaters ist mit zwei Teams zu Aspekten des aktuellen Vergleichs im Einsatz: Die Düsseldorfer Partner Wollburg und Kießling beraten den Aufsichtsrat, der Frankfurter Counsel Lewens beriet Bayer beim Abschluss einer neuen syndizierten Kreditlinie in Höhe von 8 Milliarden US-Dollar, die der Finanzierung des Roundup-Vergleichs dient. Die Ausfinanzierung soll über Anleihen sowie Instrumente erfolgen, die Ratingagenturen eigenkapitalähnlich einstufen (Equity‑Credit) – und nicht über eine Kapitalerhöhung. Inhouse wurde dieser Strang von den Bayer-Juristen Eisenhauer, Franz und Ruby begleitet.

In dem Verfahren vor dem Supreme Court lässt sich Bayer von Paul Clement von Clement & Murphy vertreten.

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