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Beihilfenrückforderung an Chiphersteller

Wer zu Marktpreisen Anlagevermögen eines insolventen Unternehmens erwirbt, muss künftig nicht mehr befürchten, später zur Rückzahlung von Beihilfen herangezogen zu werden, die dem zahlungsunfähigen Unternehmen zuvor zugeflossen sind. Das hat der Europäische Gerichtshof am 29. April entschieden und damit eine Entscheidung der EU-Kommission zur Rückforderung von Beihilfen aufgehoben.

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Gegenstand des Streits waren Subventionen der Treuhandanstalt und des Landes Brandenburg für die System Microelectronic Innovation GmbH (SMI), die ursprünglich aus dem VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder hervorgegangen war. Nach deren Insolvenz im Jahr 1997 gründete der Berliner Insolvenzverwalter Udo Feser (Feser & Spliedt) die Auffanggesellschaft Silicium Microelectronic Integration, durch die die Geschäfte weitergeführt und über 100 Arbeitnehmer weiter beschäftigt wurden.

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