Die Koblenzer Kanzlei Fromm hatte 2002 ein Mandat des Unternehmens Technisat übernommen. Seniorpartner Dr. Rüdiger Fromm sollte die Interessen des Unternehmens gegenüber der Deutschen Bank vertreten. Als eine Einigung nicht möglich war und der Weg zum Gericht anstand, erklärte die Kanzlei, die Bank würde regelmäßig von einem anderen Anwalt der Kanzlei, dem Partner Dr. Michael Thielemann, vor dem OLG Koblenz vertreten. Es gebe die „unverhohlene Aufforderung der Rechtsabteilung, Technisat nicht gegen die Bank zu vertreten“. Diesen Verzicht verlange die Bank von allen Kanzleien, die sie regelmäßig beauftragt. Für diesen Partner sei das Finanzinstitut der stärkste Umsatzbringer. Eine gerichtliche Vertretung kam für die Koblenzer Kanzlei damit nicht in Betracht.
Der BGH erklärte nun, Technisat hätte vor Erteilung des Mandats in die Lage versetzt werden müssen, selbst zu entscheiden, ob die regelmäßige Mandatierung ihres Gegners für sie akzeptabel sei oder nicht. Fromm hätte über diese Umstände informieren müssen. Der BGH verwies das Verfahren zurück an das OLG.
Welche praktischen Auswirkungen die Entscheidung haben wird, ist derzeit schwer abzusehen. Der Sprecher einer internationalen Kanzlei sagte, eine derartige Konstellation hätte ihr Conflict-Check-System sofort erkannt. Dagegen dürfte gerade für mittelgroße Kanzleien, die ohne ein solches System auskommen, deutlich mehr Aufwand entstehen.
Vertreter Technisat
LAUER-NACK THIELEN EWERTZ (Daun): Albrecht Thielen
JORDAN & HALL (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Vertreter Fromm
DR. KUMMER & WASSERMANN (Ettlingen; BGH-Vertretung)
BGH, 9. Zivilsenat
Dr. Gero Fischer (Vorsitzender Richter), Bernd Raebel, Dr. Godehard Kayser, Jürgen Ciernak, Ilse Lohmann
Bei Fromm sind die Partnerschaft und zwei Partner verklagt. In der ersten und zweiten Instanz hat sich die Kanzlei selbst vertreten. Fromm gilt als eine der angesehensten Adressen ihrer Region.
„Das Urteil des BGH als solches ist einleuchtend, wird aber auf unseren Fall keine Auswirkungen haben“, sagte Partner Dr. Michael Fromm. Streitig ist nach wie vor, ob und in welcher Höhe in diesem konkreten Fall Schadensersatzansprüche überhaupt bestehen. Lauer-Nack hat den Satellitenschüssel-Hersteller Technisat, der ebenfalls in Daun sitzt, auch schon zuvor beraten, so etwa im Urheberrecht.