Geklagt hatten der Berliner ‚Tagesspiegel‘ und der Berliner Verlag, der die ‚Berliner Zeitung‘ und den ‚Berliner Kurier‘ herausbringt. Sie waren der Ansicht, der Vertrieb über Stumme Verkäufer sei wettbewerbswidrig, weil er in erheblichem Umfang auf eine Gratisabgabe hinauslaufe und Verbraucher durch die Möglichkeit, sich die Zeitung ohne Bezahlung zu verschaffen, übermäßig angelockt würden.
Der BGH wollte sich dieser Ansicht nicht anschließen. Es fehle an einer unangemessenen unsachlichen Einflussnahme auf die potenziellen Käufer. Die Vertriebsart begründe zudem auch keine Gefahr, dass Wettbewerber aus dem Markt gedrängt und der Wettbewerb damit erheblich eingeschränkt würde. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1996, die sich mit Stummen Verkäufern befasste, hatte der BGH noch eine andere Ansicht vertreten. Das Landgericht Berlin hatte den Klagen zunächst stattgegeben, das Kammergericht hatte sie abgewiesen.
Vertreter Tagesspiegel/Berliner Verlag
Schertz Bergmann (Berlin): Simon Bergmann – aus dem Markt bekannt
Cornelie von Gierke (BGH-Vertretung; Karlsruhe) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Axel Springer
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Cornelis Lehment
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)
BGH, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Lubberger Lehment hat den Springer-Verlag schon häufiger vertreten, so auch aktuell in einer Auseinandersetzung mit der Stiftung Warentest, die derzeit ebenfalls auf dem Weg zum BGH ist.
Schertz Bergmann stand dem Berliner Kurier 2006 in einer Auseinandersetzung mit Ursula von der Leyen zur Seite (mehr…). Der Tagesspiegel gehört schon länger zu den Mandanten der Kanzlei und hatte seine Rechtsberatung 2005 auf die Kanzlei ausgelagert. Jusitziarin Caroline von Klitzing wechselte seinerzeit zu der Boutique (mehr…).