Juve Plus BGH-Urteil

E.on darf sich nicht weiter an Stadtwerken beteiligen

E.on darf sich nicht an den Stadtwerken Eschwege beteiligen. Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am gestrigen Dienstag. Damit bestätigte er jetzt letztinstanzlich eine bereits im September 2003 ergangene Untersagung durch das Bundeskartellamt. Es ist, so der BGH, die erste höchstrichterliche Entscheidung zu einem Zusammenschluss seit der Liberalisierung des Strommarktes vor rund zehn Jahren.

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Der Senat bescheinigte RWE und E.on ein marktbeherrschendes Oligopol zu bilden. Schon jetzt seien beide gemeinsam an mehr als 200 stromverteilenden Unternehmen beteiligt. Auch die anderen beiden großen Erzeuger EnBW und Vattentall seien nicht in der Lage, einen hinreichend starken Wettbewerbsdruck zu erzeugen. RWE war formal nicht am Verfahren beteiligt.

Vertreter E.on

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER (Köln): Andreas Röhling; Associate: Christian Krohs

INHOUSE (Düsseldorf): Dr. Mario Pohlmann, Dr. Iris Vasbender

Vertreter Stadtwerke Eschwege

Nicht bekannt

Vertreter Bundeskartellamt

INHOUSE (Bonn): Jörg Nothdurft (Leiter Prozessabteilung)

BGH, Kartellsenat

Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter, Präsident des BGH)

Freshfields berät E.on regelmäßig im Kartellrecht.

Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 12. November 2008

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