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BKA erwirkt Richtigstellung gegen ‚Focus‘

Auch staatliche Stellen können einen presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung haben. Der Bundesgerichtshof hat Ende April zwei dahingehende Urteile des LG und OLG Hamburg bestätigt. Geklagt hatte das Bundesinnenministerium gegen einen Bericht des 'Focus'. Darin war beschrieben worden, das Bundeskriminalamt (BKA) habe bei der Suche nach einer undichten Stelle im Behördenapparat streng geheime Dossiers manipuliert.

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Weil diese Behauptung die Behörde in der öffentlichen Meinung herabwürdigen könne, verlangten – und bekamen – das BKA und das Bundesinnenministerium diesbezüglich eine Richtigstellung.

Vertreter Bundesinnenministrium

Nesselhauf (Hamburg): Michael Nesselhauf, Dr. Stephanie Vendt (beide Presserecht)

Cornelie von Gierke (BGH-Vertretung; Karlsruhe)

Vertreter Focus

Kanzlei Prof. Schweizer (München): Dr. Stefan Söder (Presserecht)

Dr. Christoph v. Mettenheim (BGH-Vertretung; Karlsruhe)

Der bekannte Presserechtler Nesselhauf hat erst vor kurzem seine eigene Kanzlei gegründet. Zuvor hatte er im Hamburger Büro von Buse Heberer Fromm gearbeitet. Das zum Burda-Konzern gehörige Magazin ‚Focus‘ wird seit langem durch die Kanzlei Prof. Schweizer beraten, die als ausgelagerte Rechtsabteilung des Konzerns aufgestellt ist.

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