Brennelementesteuer

Freshfields kann EuGH-Niederlage der Energiekonzerne nicht verhindern

Für die Betreiber deutscher Atomkraftwerke ist es eine herbe Niederlage: Die deutsche Kernbrennstoffsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich weder um eine unzulässige Verbrauchssteuer, noch um eine unzulässige Stromsteuer, so die Luxemburger Richter.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die deutsche Kernbrennstoffsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich weder um eine unzulässige Verbrauchssteuer noch um eine unzulässige Stromsteuer, so die Luxemburger Richter. Das Finanzgericht Hamburg hatte daran Zweifel und 2013 das Bundesverfassungsgericht angerufen sowie per Vorlageverfahren vier Fragekomplexe an den Europäischen Gerichtshof (Az C‑5/14) gegeben.

Jochen Lüdicke
Jochen Lüdicke

Für die Betreiber deutscher Atomkraftwerke ist die Entscheidung eine herber Rückschlag, sie hatten auf milliardenschwere Rückzahlungen des Staates gehofft. Ihnen bliebt nun die Hoffnung auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Auslöser des Vorlageverfahrens war eine Klage der Energiekonzerne RWE und E.on über die gemeinsame Gesellschaft Kernkraftwerke Lippe-Ems, die das Atomkraftwerk Lingen im Emsland betreibt. Sie wehrten sich gegen einen Steuerbescheid des Hauptzollamts Osnabrück aus dem August 2013 über rund 154 Millionen Euro. Das Kraftwerk im Emsland, das spätestens Ende 2022 vom Netz gehen muss, gehört zu 87,5 Prozent RWE, die restlichen Anteile hält E.on.

Der EuGH sollte darauf primär klären, ob das deutsche Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) mit Unionsrecht vereinbar ist, insbesondere mit der Richtlinie 2003/96/EG (EnergieStRL.) Das KernbrStG, das seit Januar 2011 in Kraft ist, definiert die Kernbrennstoffsteuer – umgangssprachlich auch Brennelementesteuer oder Atomsteuer genannt – als Verbrauchssteuer im Sinn der Abgabenordnung. Sie wird bis Dezember 2016 erhoben und jeweils beim Einbau neuer Brennstäbe fällig.

Das Finanzgericht hatte Zweifel, ob es sich dabei um eine Abgabe handeln könnte, die gegen das Beihilfeverbot und gegen die Regelungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft verstoße. Auch die Kraftwerksbetreiber sehen in der milliardenschweren Abgabe eine einseitige Diskriminierung ihrer Branche im Energiesektor.

Doch schon Generalanwalt Maciej Szpunar war in seinem Plädoyer zu dem Schluss gekommen, dass die Erhebung von Steuern auf die Brennelemente unionsrechtlich gesehen zulässig sein könnte. Brennelemente selbst seien keine Energieerzeugnisse, die wiederum nur der Umsatzsteuer unterliegen dürfen.

Zweigleisigkeit ist erlaubt

Prozessrechtlich interessant in diesem Zusammenhang ist, dass das vorlegende Gericht auch die Frage stellte, „ob es dem Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen vorlegen darf, obwohl das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist“. Diese Frage bejahte der EuGH und wies darauf hin, dass einem nationalen Gericht, „das die Auffassung vertritt, dass eine innerstaatliche Vorschrift nicht nur gegen das Unionsrecht verstößt, sondern darüber hinaus verfassungswidrig ist“ beide gerichtliche Klärungswege parallel offenstehen müssten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird bis zum Jahresende erwartet. Hier stellt sich unter anderem die Frage, inwieweit die Kernbrennstoffsteuer als indirekte Steuer einzustufen ist und ob sie in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt.

Vertreter Kernkraftwerke Lippe-Ems
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Dr. Georg Roderburg (beide Steuerrecht), Dr. Herbert Posser (Öffentliches Recht); Associate: Dr. Oliver Rode (Steuerrecht)
Inhouse Recht (E.on; Düsseldorf): Dr. Mario Pohlmann (Head of Antitrust) – aus dem Markt bekannt
Inhouse Steuern (RWE; Essen): Otger Wewers (Global Head of Tax) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Hauptzollamt Osnabrück
Inhouse (Osnabrück): Carola Schürle (Leiterin), I. Schmidtke (Bevollmächtigte)

Vertreter Bundesrepublik Deutschland 
Inhouse (BMWi; Berlin): Thomas Henze (Head of Division EU-Litigation), Dr. Kathrin Petersen

Verteter Finnland
Inhouse Recht (Außenministerium; Helsinki): Dr Joni Heliskoski (Director EU Litigation ), Sami Hartikainen (Legal Counsellor)

Vertreter Europäische Kommission
Inhouse Recht (Brüssel) Richard Lyal (Teamleiter Zoll/Steuern), Ralf Sauer (beide Juristischer Dienst)

Hintergrund: Freshfields ist regelmäßig für die Energieversorger tätig. So unterstützt die Kanzlei RWE beim Streit um die Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis. Auch das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur Brennelementesteuer betreibt die Kanzlei im Auftrag von E.on. Einen von den Konzernen angestrebten Zahlungsaufschub für die Abgabe hatte der Bundesfinanzhof zwar abgelehnt. Weiterhin anhängig sind jedoch noch die Beschwerden der Energieversorger beim Bundesverfassungsgericht gegen die Novelle des Atomgesetzes, das sogenannte Atom-Moratorium.

E.on hat derweil angekündigt, aus dem Geschäft mit konventionellen Energien – also auch aus dem Atomgeschäft – aussteigen zu wollen. Bei der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung setzt der Düsseldorfer Großkonzern auf ein eigenes Inhouse-Team und die Sozietät Linklaters.

Thomas Henze ist seit 2010 als Leiter des Referats EA5 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der ständige Prozessvertreter der Bundesrepublik vor den Europäischen Gerichten. Die Juristin Carola Schürle wiederum steht seit Dezember 2013 an der Spitze des Hauptzollamtes in Osnabrück.

 

Artikel teilen

Lesen sie mehr zum Thema

Deals Umstrukturierung

E.on verabschiedet sich mit Linklaters von Gas, Kohle und Atom

Verfahren Atomsteuer

RWE und E.on ziehen mit Freshfields vor den EuGH

Verfahren AKW Biblis rechtswidrig stillgelegt

RWE siegt mit Freshfields auch vor BVerwG

Verfahren Biblis-Stilllegung

RWE fordert mit Freshfields 235 Millionen Euro

Verfahren Brennelementesteuer

E.on zieht mit Freshfields vor das Bundesverfassungsgericht

Verfahren Brennelementesteuer

Atomkonzerne erleiden mit Freshfields Rückschlag vor dem BFH

Verfahren Atomsteuer

Auch RWE mit Freshfields vor Gericht erfolgreich

Verfahren Atomausstieg

E.on zieht mit Gleiss vor Bundesverfassungsgericht

Verfahren Atomausstieg

Vattenfall reicht mit Redeker Verfassungsklage ein

Verfahren Atom-Moratorium

EnBW fordert mit Dolde Mayen 260 Millionen Euro vom Bund