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Bundesdruckerei muss sich umbenennen

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Der Name Bundesdruckerei ist irreführend und muss bis Jahresende geändert werden. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Das Unternehmen sei bereits im Jahr 2000 privatisiert worden und gehöre seitdem nicht mehr dem Bund, sondern privaten Investoren, begründete das Gericht seine Entscheidung. Gegen den Namen hatte die Münchner SecuRasta GmbH geklagt, die sich wegen des offziell anmutenden Namens der Bundesdruckerei im Wettbewerb um Aufträge für technische Druckerzeugnisse benachteiligt sah. Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Bereits im Herbst 2007 hatte der Bundesgerichtshof eine gegenteilige Entscheidung des OLG aus dem Jahre 2004 aufgehoben und hat an das OLG zurückverwiesen: Der Name sei irreführend, weil er den Eindruck erwecke, die Bundesrepublik sei zumindest Mehrheitsgesellschafterin, so der BGH. Der Finanzinvestor Apax hatte das Unternehmen vor acht Jahren übernommen. Bald darauf geriet es an den Rand der Insolvenz. Seit 2002 liegt die Muttergesellschaft bei einem Treuhänder.

Vertreter SecuRasta

Beiten Burkhardt (München): Dr. Bernhard von Linstow (Federführung), Dr. Christian Paul

Niermann & Bock (Lengerich): Dieter Niermann

Berater Bundesdruckerei

Wilmer Hale (Berlin): Klaus Schubert

Inhouse (Berlin): Ulrich Bohne (Justiziar)

OLG München, 29. Senat

Rainer Zwirlein (Vorsitzender Richter)

Wilmer Hale berät das Unternehmen in diesem Verfahren seit seinem Beginn 2003 und ist darüber hinaus regelmäßig auch in anderen Rechtsgebieten für die Bundesdruckerei tätig.

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