Juve Plus Strommarkt-Regulierung

Bundesgerichtshof kassiert erneut Urteil des OLG Düsseldorf

Die Netzbetreiber haben schlechte Nachrichten aus Karlsruhe erhalten: Der Bundesgerichtshof hat die Festlegung der Bundesnetzagentur zum sogenannten sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode bestätigt. Damit weist das Gericht die Beschwerden in insgesamt sieben Musterverfahren zurück und minimiert die Hoffnung der Netzbetreiber weiter, dass ihre Interessen in den wirtschaftlich höchst relevanten Verwaltungsverfahren künftig noch Gehör finden.

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Mit ihren Festlegungen zum Produktivitätsfaktor sowie zum Eigenkapitalzins legt die Bundesnetzagentur die Renditeerwartungen der Netzwirtschaft fest. Von diesen Faktoren hängt auch das Interesse von Investoren ab, die für den Netzausbau gebraucht werden. Der Produktivitätsfaktor dient dem Vergleich der Netzwirtschaft mit der Restwirtschaft. Je niedriger er ist, desto mehr Geld bekommen die Stromnetzbetreiber. Für sie geht es um Milliardenbeträge. Die Bundesnetzagentur hatte den Faktor (Xgen-Strom) im Dezember 2018 für den Zeitraum von 2019 bis 2023 auf 0,9 festgelegt. Daran sind alle Netzbetreiber gebunden.

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