Juve Plus BGH zu Marktbeherrschung

Bundeskartellamt darf Hengeler-Mandantin Amazon nun härter anfassen

Das Bundeskartellamt kann den Online-Riesen Amazon künftig härter in die Mangel nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt und die Einstufung des Konzerns als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“(ÜmüB) bestätigt. Daher muss der US-Konzern nun mit weiteren Maßnahmen rechnen.  

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Das Kartellamt hatte Amazon entsprechend eingestuft und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt (Az. KVB 56/22). Gegen diesen Feststellungsbeschluss des Kartellamtes hatte der US-Konzern Beschwerde eingelegt, konnte sich aber nicht durchsetzen.  

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