Cargo-City-Prozess

Krause- und Feigen Graf-Mandanten müssen nicht in Haft

Im Prozess um Korruption beim Ausbau des Frankfurter Flughafens sind die vier Angeklagten verurteilt worden. Nach 36 Hauptverhandlungstagen erhielt der stadtbekannte Investor Ardi G. vor dem Landgericht Frankfurt wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, ein beteiligter Makler muss für drei Jahre ins Gefängnis. Zwei weitere Angeklagte kamen mit zweijährigen Bewährungsstrafen davon.

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Lenhart_Uwe
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Das Gericht sah G.s Mittäterschaft durch Zeugenaussagen und E-Mails als erwiesen an. Demnach sollen Volker A. – einem Mitarbeiter des Flughafenbetreibers Fraport – seit 2007 mindestens 2,8 Millionen Euro Schmiergeld versprochen worden sein, damit er Erbbaugrundstücke im Flughafen-Gewerbegebiet Cargo City Süd bevorzugt an die zahlenden Investoren vergibt. Neben G. waren dies zwei weitere Immobilienunternehmer.

Ein zwischengeschalteter Makler, der schon häufig mit G. zusammengearbeitet und den Kontakt zu Flughafenmitarbeiter A. hatte, tarnte die Zahlungen laut Gericht als Provision. Er erhielt mit drei Jahren Haft die höchste Strafe, allerdings wirkte sein Geständnis strafmildernd. Der ursprünglich ebenfalls als Haupttäter angeklagte Fraport-Beschäftigte A. ist im September bei einem Autounfall verstorben.

Den Projektgewinn von 14,4 Millionen Euro, den G. mit dem später an die Lufthansa Cargo vermieteten Projekt erzielte, sicherte das Gericht mit Vermögensarresten. Das Geld fällt entweder an Fraport oder an den Staat. Es gilt als wahrscheinlich, dass G., der seine Unschuld beteuert, gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Vertreter Immobilienunternehmer Jürgen H. 
Krause & Kollegen (Berlin): Dr. Daniel Krause, Dr. Daniel Travers 

Vertreter Immobilienunternehmer Kai B.
Feigen Graf (Frankfurt): Dr. Bernd Groß

Vertreter Makler
Uwe Lenhart (Frankfurt), Michael Oberwinder (Frankfurt)

Vertreter Projektentwickler Ardi G.
Marcus Steffel (Frankfurt) – aus dem Markt bekannt
 

Vertreter Volker A.
Herzog & Kollegen (Frankfurt): Dr. Torsten Fuchs

Staatsanwaltschaft Frankfurt
Dr. Christopher Wenzl, Kerstin Lotz

Landgericht Frankfurt, 12. Große Strafkammer
Dr. Christopher Erhard

Hintergrund: Alle beteiligten Anwälte sind aus dem Markt bekannt und vertreten ihre Mandanten bereits seit Beginn des Verfahrens. Der Kontakt zwischen dem Hauptangeklagten und dem auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierten Einzelanwalt Uwe Lenhart kam über den ständigen zivilrechtlichen Berater des Maklers zustande.

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