Juve Plus Bierkartell

Carlsberg schluckt mit Baker millionenschweren Vergleich

Das Verfahren zum Bierkartell geht nach einem epischen Prozess zur Neige. Mehr als anderthalb Jahrzehnte nach einem geheimnisumwitterten Treffen von Brauerei-Verantwortlichen hat der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Urteil gesprochen. Essenz: Carlsberg akzeptiert eine Strafzahlung von 50 Millionen Euro.

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Die große Mehrheit der im Fokus stehenden Brauer hatte seinerzeit gezahlt. Nur Radeberger und Carlsberg zogen gegen Bescheide des Bundeskartellamts zu Felde. Radeberger stieg jedoch 2018 aus. Nun stellte der Düsseldorfer Kartellsenat fest, es habe bei dem Treffen in einem Hamburger Hotel im März 2007 einen „kartellrechtswidrigen Informationsaustausch“ gegeben.

Am Ende verständigt

Das Urteil beruht auf einer Verständigung mit den Beteiligten. Das Verfahren gegen den seinerzeitigen Carlsberg-Geschäftsführer wurde eingestellt.

Kern des Vorwurfs der Kartellbehörde war die Annahme, bei dem Meeting sei verabredet worden, den Bierpreis vor dem Hintergrund gestiegener Rohstoffkosten um circa sechs Euro je Hektoliter zu erhöhen. Beim Endverbraucher sei je Kasten mit 20 Flaschen eine Erhöhung um etwa einen Euro angekommen. Der Carlsberg-Geschäftsführer habe das Wissen aus der Besprechung nutzen können, um intern einen entsprechenden Aufschlag durchzusetzen, so das OLG in einer Pressemitteilung nach dem Urteil. 

Neu aufgerollt

Zuständig für die Klärung der strittigen Sachverhalte war ab 2019 der 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Der stellte das Verfahren wegen Ablaufens der absoluten Verjährung von zehn Jahren ein. Dieses Urteil kassierte 2020 jedoch der BGH, der annahm, dass die unterstellten, abgesprochenen Preise bis 2009 wirksam waren. Deshalb war am OLG eine neue Hauptverhandlung nötig, diesmal vor dem 6. Kartellsenat. Eine Erkrankung eines Senatsmitglieds führte zu einer längeren Unterbrechung. Die zweite Hauptverhandlung endete erst jetzt, nach 21 Verhandlungstagen.

Carlsberg-Rechtsanwältin Dr. Anika Schürmann von der Kanzlei Baker McKenzie wies nach einem Bericht des Handelsblatts im Schlussplädoyer die Vorwürfe gegen das Unternehmen einmal mehr zurück. Die Zustimmung zu der Verständigung sei erfolgt, weil das Unternehmen endlich einen Schlussstrich unter das Verfahren ziehen wolle.                     

20 Prozent nachgelassen

Anika Schürmann

Im Verfahrensverlauf hatte die Staatsanwaltschaft von Carlsberg zwischenzeitlich ein Bußgeld von 250 Millionen Euro gefordert. Für den ehemaligen Geschäftsführer hatte eine Summe von 300.000 Euro im Raum gestanden. Das Bundeskartellamt zog jedoch den sogenannten tatbezogenen Umsatz heran und kam auf eine Bußgeldforderung von 62 Millionen Euro. Carlsberg ging mit der Klage dieses Risiko ein, unterm Strich bleibt nun ein Nachlass von zwölf Millionen.

Möglich ist, das Einzelhandelsunternehmen Carlsberg wegen seiner Beteiligung an dem Sachverhalt nun auf Schadensersatz zu verklagen. Im Zusammenhang mit den Bescheiden zulasten anderer Brauereien sind solche Klagen allerdings nicht bekannt.  

Jürgen Wessing

Berater Carlsberg
Baker McKenzie (Düsseldorf): Dr. Anika Schürmann (Federführung), Pia König (beide Strafrecht) 
Wessing & Partner (Düsseldorf): Prof. Dr. Jürgen Wessing – aus dem Markt bekannt

Ulrich Quack

Vertreter ehemaliger Geschäftsführer
Wilmer Hale (Berlin): Ulrich Quack (Federführung); Dr. Katrin Meschede (beide Kartellrecht)

OLG Düsseldorf
6. Kartellsenat: Prof. Dr. Ulrich Egger (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Baker McKenzie stand seit Beginn der Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt an der Seite von Carlsberg, zunächst unter der Federführung von Christian Horstkotte. Der wechselte zum Januar 2021 in das Düsseldorfer Büro von Mayer Brown. In der Folge vertraute Carlsberg auf die an der Seite von Horstkotte mandatierte Schürmann. Die langjährige Counsel trat zum Juli 2021 in die Partnerschaft ein. Sie war vor ihrem Wechsel zu Baker McKenzie bis 2013 Associate in der Strafrechtsboutique Wessing & Partner. Über diese Verbindung kam es zu der kanzleiübergreifenden Zusammenarbeit. Schürmann beriet hier auch zu allen Fragen des Kartellrechts.

Wilmer-Partner Quack vertrat den ehemaligen Carlsberg-Geschäftsführer seit Beginn des Verfahrens. Der Kontakt war ursprünglich über den Wilmer-Partner Martin Seyfarth zustande gekommen. 

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