Kaneka hatte Zhejiang Medicine und Kyowa Hakko Europe vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 4a O 223/10) wegen Verletzung eines Verfahrenspatentes zur Herstellung des reduzierten Coenzyms Q10 verklagt, das LG wies die Klage aber ab. Kaneka legte daraufhin Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-2 U 32/12) ein.
Zhejiang und Kyowa Hakko Europe reichten im Gegenzug Nichtigkeitsklage gegen das Patent ein. Das Bundespatentgericht erklärte es für nichtig (Az. 3 Ni 21/11 (EP), 3 Ni 39/11 (EP)). Auf die Berufung Kanekas hin bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil (Az. X ZR 31/13). Daraufhin zog Kaneka auch die Berufung im Verletzungsverfahren zurück.
Vertreter Kaneka
Preu Bohlig (Düsseldorf): Dr. Christof Augenstein
Hoffmann & Eitle (München): Dr. Peter Klusmann; Associate: Dr. Daniel Grohs (beide Patentanwälte)
Vertreter Zhejiang
Boehmert & Boehmert (München): Dr. Ute Kilger (Berlin), Dr. Heinz Goddar (beide Patentanwälte), Dr. Carl-Richard Haarmann; Associate: Lüder Behrens (Patentanwalt)
Vertreter Kyowa Hakko Europe
Grünecker (München): Dr. Heike Vogelsang-Wenke (Patentanwalt), Dr. Bernd Allekotte; Associate: Dr. Rainer Plaggenborg (Patentanwalt)
Hintergrund: Preu Bohlig wurde über das internationale Netzwerk der Kanzlei in das Mandat für Kaneka eingebunden. Die Patentanwälte von Hoffmann & Eitle kamen dann im Nichtigkeitsverfahren dazu. Sie sind bereits seit vielen Jahren für Kaneka tätig.
Boehmert & Boehmert war erstmals für Zhejiang tätig, ebenso wie Grünecker für Kyowa Hakko.