Mit dem Beschluss wird der Anleger von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund 400.000 Euro entbunden. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die von ihrem Kunden als Sicherheit gestellten Lebensversicherungen zurückgeben.
Dem Anleger zufolge war bereits für das OLG erwiesen, dass der zuständige Sachbearbeiter der Commerzbank mit dem Immobilienvermittler bewusst und gewollt zum Zwecke der Schädigung des Anlegers zusammengewirkt hatte. Denn der Vermittler habe die betreffende Wohnung für 390.000 DM gekauft und wenige Tage später für 780.000 DM an den Anleger vermittelt.
Nur zwei Tage nach Antragstellung sei die Darlehenszusage an den Käufer erfolgt. Die Auszahlung des Darlehens habe stattgefunden, obwohl wesentliche Unterlagen wie Mietgarantie oder Liquiditätsberechnung noch nicht vorlagen.
Vertreter Anleger
Dr. Ekkehart Schott (Kalrsruhe): Dr. Ekkehart Schott – BGH
Tilp Rechtsanwälte (Kirchentellinsfurt): Peter A. Gundermann – Unterinstanzen
Vertreter Commerzbank
Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe): Prof. Dr. Achim Krämer – BGH
Göhmann Wrede Haas Kappus & Hartmann (Frankfurt): Dr. Ilka Heigl (aus dem Markt bekannt)
Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin)