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Commerzbank wegen kreditfinanzierter Immobilie haftbar

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Die Commerzbank muss einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Paragraf 826 BGB) bei einem kreditfinanzierten Immobiliengeschäft Schadensersatz zahlen. Dies hat kürzlich der BGH entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des OLG Frankfurt. Der Vertretung des Anlegers zufolge sei somit erstmalig ein positives Urteil in Verbindung mit Paragraf 826 BGB erwirkt worden.

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Mit dem Beschluss wird der Anleger von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund 400.000 Euro entbunden. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die von ihrem Kunden als Sicherheit gestellten Lebensversicherungen zurückgeben.

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