Juve Plus Machtwort vom Kartellamt

Condor sichert mit Cooley den Zugang zum Lufthansa-Netz

Mit seltener Klarheit hat das Bundeskartellamt Lufthansa eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Zubringerflüge zu den Drehkreuzen für Langstreckenflüge attestiert. Der Konkurrentin Condor darf sie demnach den Zugang zu diesen Dienstleistungen nicht erschweren. 

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Lufthansa hatte einen zuvor mit Condor über solche Zubringerdienste bestehenden Vertrag Ende 2020 gekündigt. Doch das war unzulässig, konstatierte nun das Bundeskartellamt. 

Denn es bestehe kein Zweifel, dass allein die Lufthansa ein umfassendes Zubringernetz zu den Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten könne. Darin liege eine marktbeherrschende Stellung, mit der die Airline unter die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht falle. 

Alexander Israel

Lufthansa habe die Vereinbarung mit Condor daher nicht kündigen dürfen und darf es nach der Entscheidung der Bonner Wettbewerbsbehörde auch künftig nicht. Das Amt bekräftigte damit seine vorläufige Verfügung aus dem Februar 2022. 

Doch es ging in der jetzt getroffenen Entscheidung sogar darüber hinaus. Denn damit der Anspruch von Condor auf den Zugang zu den Zubringerflügen nicht ins Leere läuft, formulierte es weitere Auflagen. Unter anderem müssen Condor mehr Buchungsmöglichkeiten als bislang offenstehen, damit sie ihren Passagieren auch günstige Flugmöglichkeiten bieten könne. 

Lufthansa verteidigt sich damit, dass ihre Stellung keineswegs marktbeherrschend und Condor für ihr Geschäft mit Langstreckenflügen nicht auf die Zubringerflüge von Lufthansa angewiesen sei. Doch das Bundeskartellamt sah dies anders, und stellte beispielsweise fest, dass Condor ihren Langstreckenkunden derzeit gerade nicht in eine vergleichbar nahtlose Anreise mit Bus oder Bahn ermöglichen könne.  

Dennoch hat es sich einen Widerruf der Auflagen vorbehalten und will die Wettbewerbssituation weiter beobachten. Lufthansa hat ihrerseits angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf überprüft. 

Vertreter Lufthansa Group
Hengeler Mueller (Brüssel): Dr. Hans-Jörg Niemeyer, Christoph Wilken; Associates: Dr. Christoph Sielmann, Christian Jopen (alle Kartell- und Beihilferecht) – aus dem Markt bekannt
Latham & Watkins (Brüssel): Prof. Dr. Sven Völcker, Dr. Michael Esser (Düsseldorf); Associates: Robert Benditz (Brüssel), Fabienne Rotering, Janine Flohr (beide Düsseldorf; alle Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt

Hans-Jörg Niemeyer

Vertreter Condor Flugdienst
Cooley (Brüssel): Alexander Israel (Federführung); Associates: Jan Lang, Georgina Dietrich, Matteo Negro (alle Kartell- und Beihilferecht) – aus dem Markt bekannt

Bundeskartellamt, 9. Beschlussabteilung
Birgit Krüger (Leitung)

Hintergrund: Die Parteien arbeiten beide schon lange mit ihren Beratern zusammen.

Cooley-Partner Israel berät Condor unter anderem auch hinsichtlich beihilferechtlicher Themen, die sich um die Stützung der coronabedingt ins Straucheln geratenen Airline drehen. 

Das Gleiche gilt für die Beziehung zwischen Hengeler-Partner Niemeyer, der ebenso für die kartellrechtliche als auch die beihilferechtliche Verteidigung mandatiert ist. Hengeler berät den Luftfahrtkonzern zudem umfassend bei der Restrukturierung. 
Die Verbindung zwischen Latham-Partner Völcker und Lufthansa besteht ebenfalls schon länger. Er vertritt das Unternehmen in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

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