Das frühere Conergy-Management sei in finanzielle Unregelmäßigkeiten bei dem Solarunternehmen verstrickt gewesen, meinte die Staatsanwaltschaft noch in ihrer Anklage und warf den ehemaligen Führungskräften Marktmanipulation, Bilanzfälschung und Insiderhandel vor. So sollte beispielsweise die Unternehmensbilanz 2006 erheblich frisiert und in diesem Zusammenhang eine falsche Gewinnwarnung per Ad-hoc-Mitteilung im Januar 2007 veröffentlicht worden sein. Außerdem hätten die Angeklagten ihre Aktien verkauft, bevor die finanziellen Schwierigkeiten der Solarfirma öffentlich wurden.
Übrig blieb von den Vorwürfen am Ende nur noch wenig: Im Fall der Bilanz 2006 erhielten Rüter und P. Geldbußen wegen „leichtfertiger Marktmanipulation“ von 650.000 bzw. 8.000 Euro. Ex-Vorstand K. erhielt für Bilanzfälschung und vorsätzliche Marktmanipulation eine Geldstrafe in Höhe von 31.500 Euro, von denen er 27.500 Euro bezahlen muss. Die Strafe steht aber unter einem sogenannten Strafvorbehalt, was einer Geldstrafe auf Bewährung gleichkommt. P. muss außerdem eine weitere Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro bezahlen, weil er leichtfertig eine falsche Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht habe.
Von allen übrigen Vorwürfen wurden die Angeklagten freigesprochen.
Das Conergy-Verfahren lief insgesamt fast neun Jahre lang, 2008 hatten im Zusammenhang mit der schlechten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begonnen. 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, aber erst drei Jahre später, im Frühjahr 2015, begann der Prozess gegen die Führungskräfte – wegen Überlastung des Hamburger Landgerichts.
Die überlange Verfahrensdauer war nun auch ein Grund für eine Strafmilderung bei allen Angeklagten, für die Verzögerung durch die Überlastung des Gerichts gab es bei den Geldbußen dann noch 15 Prozent „Nachlass“. Somit muss Rüter noch knapp 553.000 Euro bezahlen und auch P. und K. müssen entsprechend weniger an die Staatskasse abtreten. P. erhält außerdem eine Entschädigung, weil eine großer Teil seines Vermögens über mehrere Jahre sichergestellt war.
Vertreter Hans-Martin Rüter
Klaus Walter (Frankfurt)
Vertreter P.
Heuking Kühn Lüer Wojtek: Dr. André-Marcel Szesny (Düsseldorf); Associate: Dr. Sabine Ottow (Hamburg)
Vertreter K.
Langrock Voß & Soyka (Hamburg): Dr. Marc Langrock
Staatsanwaltschaft Hamburg
Dr. Kathrin Köpke, Dr. Gerwin Moldenhauer
Landgericht Hamburg, 20. Großen Wirtschaftsstrafkammer
Torsten Schubert (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Anwälte haben ihre Mandanten über die achtjährige Verfahrensdauer begleitet.
Zwischenzeitlich gab es allerdings einige Änderungen in den Kanzleikonstellationen: Zunächst begleitete Klaus Walter seinen Mandanten noch als Associate bei Kempf & Dannenfeldt. Ende vergangenen Jahres spaltete sich die Kanzlei auf, aus ihr wurden Kempf Schilling und Dannenfeldt & Rumpf, Walter machte sich selbstständig. Da er jedoch die gesamte Hauptverhandlung federführend begleitet hatte, gab es für seinen Mandanten keine Umstellungen.
Langrock war bei Ermittlungsbeginn noch mit Prof. Dr. Erich Samson in einer Kanzlei, der im 2014 verstarb. Langrock Voß & Soyka entstand 2012.
Den Freispruch für den Ex-Vorstandsvorsitzenden Dieter Ammer erwirkten im vergangenen Herbst der Hamburger Strafverteidiger Otmar Kury und Dr. Marko Voß von Langrock Voß & Soyka.
In den Reihen der Staatsanwaltschaft hat es während des Verfahrens einen Wechsel gegeben. Gerwin Moldenhauer übergab das Verfahren nach dem Freispruch für Dieter Ammer an seine Kollegin Köpke und wechselte zur Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe. Dort ist er unter anderem für islamistische Terrorbekämpfung zuständig, außerdem bearbeitet die Abteilung die Revisionen im Wirtschaftsstrafrecht für den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes.