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Die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank hatte darauf beharrt, die Ertragsteuern aus deren Cum-Ex-Geschäften vor neun Jahren erstattet zu bekommen. Das Amt verweigerte dies, der Fall landete schließlich vor dem Hessischen FG. Die Urteilsgründe sind derzeit noch nicht bekannt.