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Keine Steuererstattung für Commerzbank – Schlappe für Freshfields

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Die Commerzbank hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 75 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2008. Dies entschied jetzt das Hessische Finanzgericht in Kassel und wies die Klage der Bank gegen das Finanzamt Frankfurt-Höchst ab.

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Die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank hatte darauf beharrt, die Ertragsteuern aus deren Cum-Ex-Geschäften vor neun Jahren erstattet zu bekommen. Das Amt verweigerte dies, der Fall landete schließlich vor dem Hessischen FG. Die Urteilsgründe sind derzeit noch nicht bekannt.

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