Juve Plus Dauerfehde

Kirch erringt mit Bub Gauweiler Teilerfolg gegen Deutsche Bank

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In der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft muss der Vorstand über mögliche Interessenkonflikte seiner Mitglieder informieren. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Klage des einstigen Medienmoguls Leo Kirch gegen die Deutsche Bank.Das Gericht erklärte die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der Bank im Jahr 2003 in letzter Instanz für nichtig.

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Nach Ansicht der Richter hätten die Aktionäre in der Hauptversammlung im Juni 2003 über mögliche Interessenskonflikte des Vorstands informiert werden müssen. Dies sei nach dem Corporate-Government-Kodex erforderlich gewesen.

Denn sowohl die Schadensersatzklage Kirchs gegen die Bank als auch dessen Strafanzeige gegen Ex-Vorstandschef Rolf Breuer seien den Mitgliedern des Vorstands wie auch des Aufsichtsrats der Deutschen Bank bekannt gewesen. In allen übrigen Punkten wies der BGH Kirchs Klage allerdings ab.

So hatte Kirch etwa Protokollierungsfehler des Deutsche Bank-Notars Kersten von Schenck (Clifford Chance) geltend machen und die Wahl des Aufsichtsrats kippen wollen. In den Vorinstanzen war Kirch in allen Punkten erfolglos geblieben.

Auf die Schadenersatzforderungen Kirchs wegen des Zusammenbruchs seines Medienunternehmens habe das jetzige Urteil jedoch keine Auswirkungen, so die Richter.

Medienberichten zufolge liegen Kirchs Forderungen bei 3,4 Milliarden Euro.

Der Unternehmer wirft dem Bankhaus und dessen ehemaligem Chef Breuer vor, seinen Medienkonzern 2002 absichtlich in den Ruin getrieben zu haben, um anschließend von der Zerschlagung zu profitieren. Der Schadenersatzklage gab der BGH 2006 nur in Teilen statt, die Summen sind weiterhin streitig.

Das Münchner Landgericht wird am 10. März über das größte Verfahren – die milliardenschwere Schadensersatzklage – entscheiden.

Vertreter Familie Kirch

BUB GAUWEILER & PARTNER (München): Franz Enderle, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub

PROF. ACHIM KRÄMER (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Vertreter Michael Bohndorf

MICHAEL BOHNDORF (Hamburg) – aus dem Markt bekannt

CORNELIE VON GIERKE (Karlsruhe)

Vertreter Deutsche Bank

HENGELER MUELLER (Frankfurt): Dr. Markus Meier

SERNETZ SCHÄFER (München): Dr. Manfred Wolf, Dr. Herbert Sernetz

JORDAN & HALL (Karlsruhe): Dr. Rainer Hall

Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

@Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)

Hengeler und Bub Gauweiler vertreten ihre jeweiligen Mandanten seit der ersten Instanz. In der zweiten Instanz hat die Deutsche Bank zudem Sernetz Schäfer hinzugezogen. Seitdem vertritt die Kanzlei das Bankhaus in der Auseinandersetzung mit der Kirch-Gruppe gemeinsam mit Hengeler. Kirch, seine Frau und der Aktionär Bohndorf hatten nach dem Urteil des OLG Frankfurt Revision eingelegt. Bohndorf hatte sich soweit bekannt in den Instanzen selbst vertreten. Beide Kanzleien waren auch in der Schadenersatzklage für ihre Mandanten tätig.

Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 16. Februar 2009

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