Die DB Netz AG unterhält derzeit keine eigene Rechtsabteilung, sondern greift auf die Expertise der DB-Konzernrechtsabteilung zurück, die für Regulierungsfragen einen speziellen Stab aufgebaut hat.
Diese Praxis verstößt nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes gegen Paragraph 9a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, der die personelle Trennung und das Verbot jeglicher Einflussnahme im Hinblick auf netzzugangsrelevante Entscheidungen vorsieht. Die Inhouse-Abteilung behält sich vor, gegen die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes juristisch vorzugehen.
Vertreter Eisenbahn-Bundesamt
@Inhouse: Astrid Schmitz – aus dem Markt bekannt
Vertreter DB Netz AG (Deutsche Bahn Holding)
Inhouse : Christopher Rother – aus dem Markt bekannt
Vertreter Netzwerk Privatbahnen
@Orth Kluth (Berlin): Dr. Anselm Grün; Associate: Dr. Patrick Ostendorf