Juve Plus Dieselfahrverbot

Umwelthilfe mit Geulen & Klinger in letzter Instanz erfolgreich

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind grundsätzlich erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Die Leipziger Richter wiesen die Sprungrevisionen der Städte Düsseldorf und Stuttgart zurück, die sich damit gegen Klagen der Deutschen Umwelthilfe wehrten. Der Verband hatte darin gefordert, Kommunen zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne durch Fahrverbote zu ergänzen.

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Remo Klinger
Remo Klinger

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