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Dresden nicht für Golddollar-Anleihe verantwortlich

Die Stadt Dresden muss im Jahr 1925 ausgegebene Golddollar-Anleihen nicht bedienen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die heutige Landeshauptstadt weder mit der damaligen Stadt Dresden identisch noch deren Rechtsnachfolgerin ist. Zudem sei es wegen des Zeitablaufs nicht mehr möglich, Rechte aus den Wertpapieren geltend zu machen. Geklagt hatte der im US-Staat Washington lebende Roman Kutsky, der aber offenbar nur einer von vielen Wertpapierinhabern ist.

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Vertreter Roman Kutsky

Büsing Müffelmann & Theye (Berlin): Dr. André Sayatz

Hilmar Raeschke-Kessler (Ettlingen) – vor BGH

Vertreter Stadt Dresden

White & Case (Dresden): Dr. Matthias Aldejohann, Thomas Mulansky

Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe) – vor BGH

Bundesgerichtshof, 11. Zivilsenat

Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter)

Das Verfahren läuft seit mehreren Jahren. Sayatz, der zu dem Thema auch veröffentlicht hat, war erst im Frühjahr letzten Jahres von Baker & McKenzie zu Büsing gewechselt (JUVE 09/05). Derzeit prüft der Anwalt, ob in dieser Sache Verfassungsbeschwerde erhoben oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen wird.

White & Case ist als regelmäßiger Berater der Stadt Dresden bekannt.

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