Die Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal haben gegen den IPTV-Anbieter Zattoo beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem TV-Portal die Ausstrahlung von fünf Spielfilmen in Deutschland untersagt.Die Richter sind der Auffassung, dass die urheberrechtlichen Regelungen zur Kabelweitersendung nicht für Internetdienste wie Zattoo gelten. Das bedeutet, Zattoo hätte sich die Rechte nicht wie geschehen von den Verwertungsgesellschaften einräumen lassen müssen, sondern direkt von den Studios.
Es gilt als wahrscheinlich, dass die Betreiber des Portals Rechtsmittel einlegen werden. Denn ob es sich der Tätigkeit von IPTV-Anbietern um Kabelweitersendung handelt oder nicht, ist von grundsätzlicher urheberrechtlicher Bedeutung und wird von Medienunternehmen und ihren Beratern aufmerksam verfolgt.
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