Juve Plus Entgelttransparenz

ZDF-Redakteurin erringt mit Bertelsmann Erfolg vor dem BAG

Autor/en
  • Catrin Behlau

Beim Entgeldtransparenzgesetz gilt der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Dies hat das Bundesarbeitsgericht gestern in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt. In der Konsequenz heißt dies, dass auch sogenannte „arbeitnehmerähnliche” Personen einen Anspruch auf Auskunft über die Gehaltsstrukturen bei ihrem Arbeitgeber haben können.

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Beim Entgelttransparenzgesetz gilt der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt. Denn in der Konsequenz heißt dies, dass auch sogenannte „arbeitnehmerähnliche” Personen einen Anspruch auf Auskunft über die Gehaltsstrukturen bei ihrem Arbeitgeber haben können (8 AZR 145/19).

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