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Festplatten vergütungspflichtig

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Für Computer mit eingebauter Festplatte sollen demnächst 15 Euro Urheberrechtspauschale fällig werden. Das sehen die Einigungsvorschläge der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt für 22 Parallelverfahren vor, in denen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ihre Ansprüche gegenüber PC-Herstellern und -Importeuren, namentlich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), geltend gemacht hatte. Der gesetzliche Vergütungssatz sah 18,42 Euro vor. Der Schiedsspruch vom 31. Juli ist das Ergebnis einer rund zweijährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Auf Herstellerseite waren Dell, IBM, Maxdata, Acer, Actebis Peacock, Fujitsu Siemens, Packard Bell, Targa, Toshiba, Asus, Averatec, BenQ, Eureka, Gericom, Hewlett Packard, Hyrican, Lenovo, Medion, MSI Technology, Sony Deutschland, Tarox sowie Wortmann beteiligt.

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Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Derzeit zahlen die Hersteller Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro).

Laut Schiedsstelle sollen die Hersteller die zusätzlichen Gebühren zunächst rückwirkend von 2002 bis 2005 zahlen. Die Fronten sind verhärtet: Bitkom lehnt die Abgabe sowohl in der Sache als auch in der Höhe strikt ab, auf Herstellerseite haben daher alle Unternehmen Widerspruch eingelegt.

Auch die ZPÜ hat in allen Verfahren bei der Schiedsstelle Widerspruch eingelegt: Nur mit dem vollen gesetzlichen Vergütungssatz von 18,42 Euro könne den Möglichkeiten, die der PC im Bereich der privaten Vervielfältigung biete, Rechnung getragen werden. Offen ist derzeit noch, ob es ein Musterverfahren geben wird.

Vertreter ZPÜ

@Wirsing Hass Meinhold (München): Dr. Elisabeth Freifrau von Weichs (Federführung), Michael Renner, Dr. Uli Foerstl, Dr. Florian Jofer

Vertreter Dell, IBM, Maxdata

@Lovells (Hamburg): Thomas Salomon

Vertreter Acer

@Lovells (Hamburg): Dr. Leopold von Gerlach

Vertreter Actebis Peacock, Fujitsu Siemens, Packard Bell, Targa, Toshiba

@Taylor Wessing (München): Dr. Christian Frank

Vertreter Asus

Dr. Walter (Düsseldorf): Dr. Christoph Walter – aus dem Markt bekannt

Vertreter Averatec

@von Boetticher Hasse Lohmann (München): Jens Horstkotte – aus dem Markt bekannt

Vertreter BenQ

@Blaum Dettmers Rabstein (Hamburg): Dr. Mario Krogmann – aus dem Markt bekannt

Vertreter Eureka

@Schuster Dersch Würzinger (Passau): Wolfgang Dersch

Vertreter Gericom

@Fingerhut (München): Rolf Ritzinger

Vertreter Hewlett Packard

@Gleiss Lutz (München): Dr. Stefan Völker, Dr. Alexander Klett

Vertreter Hyrican

Inhouse (Kindelbrück): Michael Lehmann (Vorstandsvorsitzender) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Lenovo

@Bird & Bird (Frankfurt): Dr. Fabian Niemann

Vertreter Medion

@LLR Legerlotz Laschet (Köln): Moritz Vohwinkel

Vertreter MSI Technology

@Avocado (Frankfurt): Jan Peter Voß

Vertreter Sony Deutschland

@CMS Hasche Sigle (Köln): Prof. Dr. Gordian Hasselblatt – aus dem Markt bekannt

Vertreter Tarox

Spieker & Jaeger (Dortmund) : Dr. Achim Herbertz

Vertreter Wortmann

Karl-Heinz Krüger (Lübeck) – aus dem Markt bekannt

Wirsing Hass Meinhold, die im Medienrecht vor allem durch die umfangreiche Betreuung von Tele München bekannt ist, beraten die ZPÜ regelmäßig in Fragen des Urheberrechts, aber auch im Arbeitsrecht sowie im Bereich der öffentlichen Aufführungen. Von Weichs hat zudem die Verfahren zur Vergütung von CD- und DVD-Brennern zu einem für die ZPÜ erfolgreichen Abschluss gebracht.

Auch die Herstellerseite setzte zum Großteil auf vertraute Namen: Salomon etwa von Lovells ist bereits seit 2000 für Dell tätig. Aus diesem Mandat entstand auch der Kontakt zu IBM und Maxdata. Ebenso Taylor Wessing-Partner Frank, der Fujitsu Siemens in einem Urheberrechtsverfahren (derzeit vor BGH anhängig) vertritt und sich damit Actebis, Packard Bell, Targa und Toshiba empfahl.

Medion dagegen nimmt normalerweise die Dienste der Kanzlei Berten & Partner in Anspruch. Da dort gewerblicher Rechtsschutz nicht zum Schwerpunkt zählt, setzte Medion in diesem Schiedsverfahren auf Legerlotz Laschet.

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