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Flaschenform frei wählbar

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Der Spezi-Markengetränkeverband darf seinen Lizenznehmern nicht vorschreiben, welche Form die Flasche haben muss, in der das gesetzlich geschützte colahaltige Mischgetränk angeboten wird. Der BGH hat Ende Oktober die Beschwerde des Augsburger Verbandes zurückgewiesen. Der Markengetränkeverband hatte sich an den BGH gewandt, nachdem sowohl das Landgericht als auch das OLG München im Streit um die Flaschenform der Brauerei Wildbräu Recht gegeben hatten.

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Der Betrieb aus Grafing hat als einziges der 13 Verbandsmitglieder noch nicht auf die schlanke, so genannte NRW-Flasche umgestellt, sondern verwendet eine etwas bauchigere Braunglasflasche. Als Grund führte die Brauerei an, dass ihre Abfüllanlage für die neuere Flaschenform nicht geeignet sei. Um die NRW-Flasche verwenden zu können seien Investitionen von mehr als fünf Millionen Euro nötig.

In dem Verfahren ging es neben markenrechtlichen auch um verbandsrechtliche Fragen. Nach Auffassung des Spezi-Markengetränkeverbandes, einem genehmigten Mittelstandskartell, darf der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Art und Weise der Benutzung seiner Marke vorschreiben und dabei insbesondere auch die Flaschenform.

Das resultiere aus dem Markenrecht an der Bezeichnung „Spezi“. Das OLG München hatte in der Umstellung auf eine andere Flaschensorte einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechtssphäre von Wildbräu gesehen. Zudem erklärten die Richter den dazugehörigen Hauptversammlungsbeschluss des Verbandes aus formellen und materiellen Gründen für unwirksam.

Vertreter Spezi Markengetränkeverband

CMS Hasche Sigle (München): Dr. Florian Bauer (Verbandsrecht, Kartellrecht)

Messer und von Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Christoph von Mettenheim (BGH-Vertretung)

Vertreter Wildbräu

Heisse Kursawe Eversheds (München): Axel Zimmermann (Marken-/Wettbewerbsrecht); Associate: Judith Loeck (Marken-/Wettbewerbsrecht)

Dr. Wendt Nassall (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)

Heisse Kursawe betreut Wildbräu im Rahmen eines Beratervertrags seit circa zehn Jahren. In dem rund fünf Jahre andauernden Rechtsstreit war bis August 2006 auch Heisse-Associate Dr. Joos Hellert beteiligt. Dann wechselte Hellert als Leiter der Rechtsabteilung Zentraleuropa zu Burger King (JUVE 10/06). Zwischen dem Spezi Markenverband und CMS gibt es ebenfalls ein lange Mandatsbeziehung. CMS-Partner Bauer beriet bereits Ende der 1980er Jahre die kartellrechtliche Legitimierung des Mittelstandskartells.

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