Juve Plus Freisprüche bestätigt

Ex-Vorstände der Göttinger Gruppe erfolgreich vor BGH

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  • JUVE

Der Bundesgerichtshof hat die weitgehenden Freisprüche gegen mehrere ehemalige Vorstände des mittlerweile insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwälte hatten ursprünglich Anklage wegen Kapitalanlagebetrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fondsprodukten erhoben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die weitgehenden Freisprüche gegen mehrere ehemalige Vorstände des mittlerweile insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwälte hatten ursprünglich Anklage wegen Kapitalanlagebetrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fondsprodukten erhoben (mehr…).

Im Zentrum des Strafverfahrens standen Geschäfte mit dem Fonds ,MSF Master Fund‘, den die damaligen Vorstände 2004 aufgelegt hatten. Er hatte bei Anlegern zu erheblichen Verlusten geführt und war 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschlossen worden. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Ex-Vorstandschef Jürgen Rinnewitz und dessen Ex-Vorstandskollegin Marina Götz sowie zwei Manager von Vertriebsgesellschaften aufgenommen.

Das Landgericht hatte 2012 gegen die beiden Ex-Vorstände Geldstrafen von jeweils 4.500 Euro verhängt. Ein Vertriebsmanager musste 12.500 Euro zahlen, der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft, die mehrjährige Haftstrafen gefordert hatte, legte seinerzeit Revision gegen das Urteil ein. Auch Rinnewitz, Götz und Turgut legten Revision bezüglich der verhängten Geldstrafe ein.

Der 5. Strafsenat bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. Bei den vielfach verschachtelten Geschäften der früheren Göttinger Gruppe bestehe eine Grauzone und einiges an Straftatverdacht, so die Leipziger Richter. Jedoch sei der Vorwurf der Untreue nicht nachweisbar.

Vertreter Jürgen Rinnewitz
Karl-Heinz Mügge (Göttingen)

Vertreter Marina Götz
Langrock Voß & Soyka (Hamburg): Dr. Marc Langrock

Vertreter Michael T.
BRP Renaud & Partner (Frankfurt): Angela Schmidt

Vertreter Hans H.
Bernd Eickelberg (Burgwedel)

Bundesgerichtshof Leipzig, 5. Strafsenat
Clemens Basdorf (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Alle Verteidiger sind aus dem Markt bekannt und waren auch schon in der Vorinstanz tätig.

Lediglich bei Michael T., dem Ex-Finanzchef der Vertriebsgesellschaft Futura Finanz, ergab sich eine Änderung: Seine Strafverteidigerin Angela Schmidt hat sich im Sommer als Salary-Partnerin BRP Renaud & Partner angeschlossen (mehr…). Zuvor gehörte sie zum Team der angesehenen Frankfurter Strafrechtsboutique Dr. Dörr & Partner.

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