Springer war gegen das Fusionsverbot vor Gericht gezogen, das OLG vertrat jedoch die Ansicht, die Beschwerde sei gar nicht zulässig, weil Springer und ProSiebenSat.1 zwischenzeitlich ihre Pläne aufgegeben hatten. Doch der BGH widersprach: Es bestehe auf jeden Fall ein berechtigtes Interesse des Springer Verlags daran, die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsentscheidung anzugreifen, denn die darin enthaltene Argumentation werde ihm bei jeder weiteren Übernahme vorgehalten werden.
ProSiebenSat.1 wurde von Haim Saban statt an Springer später an ein Investorenkonsortium aus KKR und Permira verkauft. Aus dem Springer Verlag hieß es zuletzt, möglicherweise sei man an einem künftigen Erwerb doch wieder interessiert.
Vertreter Axel Springer Verlag
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Prof. Dr. Dirk Schroeder; Associates: Silke Heinz, Dr. Ivo du Mont
Vertreter Bundeskartellamt
Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft (Leiter der Prozessabteilung)
Vertreter ProSiebenSat.1
Hogan & Hartson Raue (Berlin): Dr. Andreas Grünwald
BGH, Kartellsenat
Prof. Dr. Günter Hirsch (Präsident)
Der Kölner Cleary-Partner Schroeder war kartellrechtlich bei der ursprünglichen Fusionsanmeldung von Springer noch nicht mandatiert worden. Diese Rolle kam damals dem Berliner Hogan-Partner Dr. Eckhard Bremer zu (JUVE 10/05, 03/06). Das Unternehmen entschied sich jedoch dann für einen Anwaltswechsel und beauftragte für die gegen das Fusionsverbot gerichtete Beschwerde den angesehenen Kartellrechtsspezialisten Schroeder. Hogan-Partner sind in zahlreichen anderen Mandaten für Springer tätig. Unter anderem vertritt Bremer das Unternehmen in einem parallel laufenden Streit mit der KEK um medienkonzentrationsrechtliche Fragen. Dieser Prozess soll im November beim Verwaltungsgericht München verhandelt werden.