Juve Plus Gebühren für Online-Zahlungen

Flixbus gewinnt mit Gritschneder zweite Runde

Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen muss aller Voraussicht nach vom Bundesgerichtshof endgültig geklärt werden. Das Oberlandesgericht München erklärte es zwar für rechtmäßig, wenn Unternehmen im Online-Handel von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden Zahlungsarten verlangen. Auf Wunsch der unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Münchner Richter aber die Revision zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu ermöglichen. Im konkreten Fall geklagt hat die Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.

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Katrin Moder
Katrin Moder

Die EU will das Zahlungswesen in Europa für die Bürger schneller und billiger machen. Mittlerweile dürfen Unternehmen daher für vier Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen – Sepa-Basislastschriften, Sepa-Firmenlastschriften, Sepa-Überweisungen und Zahlungskarten. Nach Einschätzung des OLG München fallen weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das Gebührenverbot für diese vier Arten von Online-Zahlungen.

Die Wettbewerbszentrale sieht das anders und hatte Flixbus verklagt, weil das Fernbusunternehmen weiterhin Gebühren von Kunden kassierte, die Paypal oder Sofortüberweisungen als Zahlungsart nutzten. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht hatte Flixbus verloren, doch das OLG hat nun die Entscheidung der ersten Instanz kassiert.

Die Begründung: Sowohl bei Paypal als auch bei Sofortüberweisung findet keine direkte Sepa-Überweisung oder Sepa-Lastschrift vom Endkunden zum Verkäufer statt, stattdessen ist bei beiden Zahlungsarten ein drittes Unternehmen eingeschaltet – in einem Fall Paypal, im anderen die Sofort GmbH. Paypal transferiere lediglich E-Geld, so das Gericht. Paypal-Konten müssten zwar mit echtem Geld aufgefüllt werden, aber die eigentliche Paypal-Zahlung sei keine Sepa-Überweisung. Nach Einschätzung des Senats hatte die Bundesregierung auch keineswegs die Absicht, sämtliche Zahlweisen kostenlos für die Bürger zu machen.

Kostenlos sind auch Paypal und Sofortüberweisungen nicht – doch zahlen dafür die Verkäufer, in diesem Falle also Flixbus. Seit der Niederlage in der ersten Instanz verzichtet Flixbus jedoch darauf, diese Gebühren an die Kunden weiterzugeben.

Vertreter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Danckelmann und Kerst (Frankfurt): Dr. Hans-Jürgen Ruhl, Dr. Jan-Felix Isele; Associate: Alexander Strobel (alle Wettbewerbsrecht)
Inhouse Recht (Frankfurt): Peter Breun-Goerke

Nicolas Biessle
Nicolas Biessle

Vertreter Flixbus
Gritschneder (München): Nicolas Biessle (Federführung), Benedikt Gritschneder (beide Vertragsrecht), Gerhard Geigenberger (Bank- und Finanzrecht)
Inhouse Recht (München): Katrin Moder (General Counsel), Florian Güster, Patricia Klumpp

Oberlandesgericht München, 29. Senat
Andreas Müller (Vorsitzender Richter)

Hans-Jürgen Ruhl
Hans-Jürgen Ruhl

Hintergrund: Ruhl führt die unterschiedlichsten Verfahren für die Wettbewerbszentrale schon seit Jahren. Zuletzt ging der Verband mit Ruhl und Prof. Dr. Christian Rohnke erfolgreich am Bundesgerichtshof gegen Werbegeschenke in Apotheken vor.

Flixbus-General Counsel Moder und ihr Team setzten erneut auf die Münchner Kanzlei Gritschneder, die sie seit einigen Jahren für unterschiedliche Fragestellungen beauftragen.

Soweit bekannt hat sich bei Paypal Chefjuristin Nicole Weyde mit dem Gebührenstreit beschäftigt. Beteiligt war Paypal am Verfahren jedoch nicht direkt. (Christiane Schiffer; mit Material von dpa)

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