Juve Plus Geldbuße reduziert

Freshfields eskortiert ThyssenKrupp in Fahrstuhlkartellverfahren

Die ThyssenKrupp AG kommt mit einer niedrigeren Geldbuße für ihre Beteiligung am Fahrstuhl- und Rolltreppenkartell davon, als sie die EU-Kommission ursprünglich verhängte. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof.

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2007 hatten die europäischen Kartellwächter hohe Geldstrafen wegen verbotener Preisabsprachen an fünf Fahrstuhl- und Rolltreppenhersteller verhängt. 992 Millionen Euro sollten ThyssenKrupp, Otis, Kone, Schindler und Mitsubishi zahlen. Auf ThyssenKrupp entfiel mit 479,7 Millionen Euro der Löwenanteil der Strafe. Der EuGH reduzierte nun diesen Betrag auf 319,8 Millionen Euro. Auch Otis, Kone und Schindler hatten gegen die Geldbuße der Kommission geklagt, der EuGH hielt die Höhe dieser Strafen aber für gerechtfertigt. Allein bei ThyssenKrupp habe die Brüsseler Behörde einen Fehler bei der Berechnung gemacht, indem sie den Konzern als Wiederholungstäter besonders stark abstrafte.

Das Urteil bietet für die anhängigen Schadensersatzklagen gegen die Fahrstuhl- und Rolltreppen-Kartellanten ein Stück zusätzlicher Rechtssicherheit. Immerhin hat der EuGH die den Bußgeldern zugrundeliegenden Rechtsverstöße nicht prinzipiell in Frage gestellt. Einige Großabnehmer klagen derzeit auf Ausgleich wegen der kartellbedingt zu hohen Preise für Aufzüge und Rolltreppen. Beim Landgericht Berlin sind etwa seit Ende 2010 Klagen der Deutschen Bahn und des Baukonzerns Hochtief anhängig. In Brüssel läuft bereits seit einiger Zeit eine Klage der Europäischen Kommission selbst – als Bauherrin für diverse Neubauten. Bekannt ist, dass außerdem eine Reihe von Städten und Kommunen ebenfalls Ersatzansprüche prüfen.

Einige Brüsseler Kartellrechtler schöpfen Hoffnung, dass sich die Luxemburger Richter kritischer als bisher mit der Bußgeldpraxis der EU-Kommission auseinandersetzt. So entschied die erste Kammer des EuGH kürzlich auch über Bußgeldbescheide in einem der Spezialkautschuk-Kartellverfahren und hob Bescheide aus dem Jahr 2007 (mehr…) gegen mehrere Unternehmen auf, weil die Teilnahme an Kartellabsprachen nicht hinreichend bewiesen sei.

Unmittelbar zuvor hatte eine andere Kammer des EuGH Bußgeldbescheide der Kommission  (mehr…) gegen  die japanischen Konzerne Toshiba und Mitsubishi wegen deren Beteiligung im Kartell um gasisolierte Schaltanlagen beanstandet und zum Teil aufgehoben: die EU-Kommission habe gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen, indem sie bei europäischen und japanischen Unternehmen unterschiedliche Maßstäbe angesetzt hatte.

Vertreter ThyssenKrupp
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Martin Klusmann, Dr. Uta Itzen, Dr. Tobias Klose, Onno Brouwer (Amsterdam/Brüssel); Associates: Juliane Ziebarth, Kerstin Blau-Hansen (alle Kartellrecht)
Inhouse (Essen): Dr. Thomas Kremer (General Counsel), Dr. Christoph Klahold, Dr. Jörg Horney.

Vertreter Kone
Clifford Chance (Brüssel): Thomas Vinje, Dieter Paemen; Associate: Anastasios Tomtsis (alle Kartellrecht)

Vertreter Otis
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Brüssel): Antoine Winckler, Dr. John Temple Lang (beide Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Schindler
Gleiss Lutz: Dr. Wolfgang Bosch (Frankfurt), Prof. Dr. Rainer Bechtold (Stuttgart), Dr. Ulrich Soltész (Brüssel), Dr. Birgit Colbus (Frankfurt; alle Kartellrecht)

Vertreter EU-Kommission
Inhouse (Juristischer Dienst; Brüssel): R. Sauer, A. Bouquet, O.Weber, K. Mojzesowicz
Contrast (Brüssel): Frank Wijckmans, Filip Tuytschaever (beide Kartellrecht)

Euopäischer Gerichtshof, Achte Kammer
Maria Eugénia Martins Ribeiro (Präsidentin, Berichterstatterin)

Hintergrund: Die Kanzleien haben ihre Mandanten allesamt bereits 2007 vertreten, als die EU-Kommission die Bußgelder im Fahrstuhl-Kartell erließ (mehr…). Allerdings haben sich seither innerhalb der Teams einige personelle Veränderungen ergeben.

So wechselte etwa im April 2008 aus dem Freshfields-Team die damalige Brüsseler Partnerin Vanessa Turner die Seiten und arbeitete eine Zeit lang in der EU-Wettbewerbskommission (mehr…). Der damalige Associate Dr. Stefan Thomas, der das Verfahren wesentlich mit betreut hat, ist seit 2009 Inhaber des angesehenen Lehrstuhls für Bürgerliches und Wettbewerbsrecht an der Universität Tübingen. Er trat seinerzeit die Nachfolge des langjährigen und renommierten Kartellrechtsspezialisten Prof. Dr. Wernhard Möschel an und blieb auch nach seinem Ausscheiden bei Freshfields als externer Berater von ThyssenKrupp weiter in den Fahrstuhlkartellkomplex eingeschaltet. Als Prozessbevollmächtigter war auch Sascha Dethof beteiligt, der Principal Associate wechselte allerdings im Mai als Partner zu SBR Schuster Berger Bahr Ahrens (mehr…).

An der mündlichen Verhandlung beim EuGH nahm aufseiten von Kone neben den Clifford-Anwälten zudem der jetzige Allen & Overy-Associate Jürgen Schindler teil. Er war vor seinem Wechsel im Brüsseler Clifford-Büro tätig. Bei Otis-Vertreterin Cleary war 2007 noch Dr. Philip Matthey als Associate mit beteiligt, der Kartellrechtler wechselte jedoch wenig später in die Konzernrechtsabteilung von ThyssenKrupp (mehr…). Seit vergangenem Jahr gehört er der Compliance-Abteilung der MAN SE an, deren Chief Compliance Officer er heute ist (mehr…).

Unter den Gleiss-Anwälten, die Schindler vertreten, war 2007 noch der damalige Counsel Simon Hirsbrunner zu finden. Der Brüsseler Kartellrechtler schloss sich aber zum Jahresende 2010 als Equity-Partner Heuking Kühn Lüer Wojtek an (mehr…).

Freshfields vertritt ThyssenKrupp durch Kartellrechts- und Litigation-Partner auch in großem Umfang in den derzeit anhängigen Schadensersatzklagen. Bekannt ist, dass auf der Klägerseite für die Deutsche Bahn und Hochtief die angesehene Kartellrechtspraxis der Kanzlei Oppenländer aktiv ist.

Auch bei dem Urteil um die GIS-Bußgelder war ein deutscher Anwalt beteiligt: ein Brüsseler Partnerteam von White & Case aus Jacquelyn Maclennan und Axel Schulz betreute Toshiba in dem Fall. Schulz war auch im vergangenen Jahr mit von der Partie, als die achte Kammer des EuGH die Bußgelder im Kupferrohr-Kartell herabsetzte (mehr…).

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